Mobiler Blitzer zugeparkt – was droht nun dem Autofahrer?
Sie gehören mittlerweile zum Stadtbild dazu: die grauen Blitzer-Kästen, die in ganz Hamburg von der Polizei aufgestellt werden. Für die einen – der Stadt – ein (Geld-)Segen, für andere – sämtliche Pendler – oftmals eher (selbstverschuldetes) Ärgernis. Aber: Was passiert eigentlich, wenn man sich mit seinem Wagen vor die Geräte stellt? Riskiere ich ein teures Abschleppen? Mache ich mich sogar strafbar? Die MOPO beantwortet alle Fragen.
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Sie gehören mittlerweile zum Stadtbild dazu, die grauen Blitzer-Kästen, die in ganz Hamburg von der Polizei aufgestellt werden. Für die Stadt ist das ein Geldsegen. Für Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, eher ein Ärgernis. Aber: Was passiert eigentlich, wenn das Gerät in einer Parkbucht steht und Autos sehr dicht ranparken? Riskiert man, abgeschleppt zu werden? Macht man sich sogar strafbar? Die MOPO beantwortet alle Fragen.
Keine 50 Zentimeter trennen die Schnauze des Smarts von der Linse des mobilen Blitzers. Aufgenommen wurde das Foto am Grindelberg (Harvestehude). Es ist eine reguläre Parkbucht, Schilder sind nicht zu sehen. Ein Vergehen des Smart-Fahrers?
Überraschendes Ergebnis
Überraschend: Obwohl das Auto extrem nah an dem Blitzer abgestellt wurde, blieb die Messkraft laut Polizei davon unbeeinträchtigt – das Gerät löste trotzdem aus. Das hätten Auswertungen der Verkehrsdirektion ergeben.
Aber was wäre, wenn das Gerät durch das Fahrzeuggestell behindert worden wäre? „Wenn die Funktionsfähigkeit der Anlagen durch Einflussnahme Dritter beeinträchtigt ist, besteht der Verdacht einer Straftat“, so ein Sprecher der Polizei. Dies könne durch Zuparken, Bekleben, Verdecken oder vorsätzliches Verschmutzen der Linse geschehen.
Aber auch ohne „Substanzverletzung“, wie der Beamte ferner sagt, könne man sich strafbar machen – zum Beispiel, wenn man einen tonnenschweren Lkw sehr dicht an einer Anlage abstelle, um den Betrieb zu stören. „Analog hierzu dürfte ein derartiger Lkw auch nicht so dicht an anderen Fahrzeugen abgestellt werden.“ Der Straftatbestand einer Nötigung wäre hiermit höchstwahrscheinlich erfüllt. Eine Tat, die mit drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet wird.
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Grundsätzlich dürfe man im Umfeld von Blitzer-Anlagen auf zugelassenen Flächen parken – genau wie der Smart in Harvestehude. Die Polizei kündigt das Aufstellen der Geräte sogar indirekt an: Im Vorwege wird eine mehrtägige Halteverbotszone eingerichtet. Stehen die Blitzer, werden die Schilder entfernt.