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Verkehrskontrolle: Ein Polizist mit Kelle hält ein Auto an.
  • Bei den Kontrollen wurden mehr als 4600 Verstöße festgestellt. (Symbolfoto)
  • Foto: RUEGA

Verkehrskontrollen in Hamburg – Knöllchen auch für Fußgänger

Dass die Polizei regelmäßig zu Schwerpunktkontrollen im fließenden und ruhenden Verkehr ausrückt, ist bekannt. Die im Oktober durchgeführten Kontrollen zogen diesmal mehr als 4600 Bußgeldverfahren nach sich. Aber nicht nur Autofahrer, Radfahrer und Nutzer von E-Scootern erhielten ein Knöllchen, sondern auch Fußgänger.

Wie die Polizei bekannt gab, lag das Augenmerk bei den im vergangenen Monat durchgeführten Kontrollen auf Ablenkung im Straßenverkehr sowie unerlaubtem Abbiegen und Wenden. Verkehrsteilnehmer seien besonders häufig abgelenkt durch Handynutzung oder Bedienen des Navis, laute Musik, Gespräche mit Mitfahrern und dem Greifen nach Gegenständen. Insgesamt waren an den Kontrolltagen 830 Beamte im Einsatz.

4600 Verstöße bei Kontrollen festgestellt

Erwischt wurden im Oktober 4037 Falschparker, 172 Mal ging es um Handynutzung am Steuer und 140 Mal hatte jemand eine rote Ampel missachtet. 177 Auto- oder Motorradfahrer wendeten oder bogen entgegen der Verkehrsvorschriften ab. 54 weitere fuhren gar auf dem Gehweg statt auf der Straße! Sechs wurden erwischt, als sie unter Drogen standen, vier unter Alkoholeinfluss.

Neben Autos und E-Scootern wurden auch Radfahrer bei Rotlichtfahrten erwischt. (Symbolfoto) RUEGA
erschrekende Zahlen bei Verkehrskontrolle in Hamburg
Neben Autos und E-Scootern wurden auch Radfahrer bei Rotlichtfahrten erwischt. (Symbolfoto)

Auch einige Radfahrer wurden von der Polizei bei Ordnungswidrigkeiten erwischt: 21 telefonierten am Lenker, 18 fuhren über eine rote Ampel, 70 waren auf der verkehrten Fahrbahnseite unterwegs, weitere 15 auf dem Fußgängerweg.

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Bei den Nutzern von E-Scootern wurden 27 zur Kasse gebeten, weil sie während der Fahrt telefonierten (1), über Rot fuhren (1), unter Drogen oder Alkohol standen (5), auf dem Gehweg oder falscher Fahrbahnseite fuhren (12) oder einen Mitfahrer auf dem Roller hatten (8).

Auch Fußgänger kontrolliert

Neu in der Statistik war auch geahndetes Fehlverhalten von Fußgängern. Sechs wurden mit einem Bußgeld belegt, weil sie trotz roter Ampel über die Straße liefen.

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