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Steuerfahndung (Symbolfoto)
  • Drei Männer wurden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als 7,5 Millionen Euro verhaftet (Symbolfoto).
  • Foto: Imago

Steuer-Betrug in Hamburg: Trio soll Millionen hinterzogen haben

Die Steuerfahndung Hamburg und das Landeskriminalamt haben drei Männer wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als 7,5 Millionen Euro verhaftet.

Zwei Haftbefehle seien am Freitag vor einer Woche im Zug von Berlin nach Hamburg vollstreckt worden, teilte die Finanzbehörde am Freitag mit. Der dritte Beschuldigte verbüßte zum Zeitpunkt des Zugriffs als Freigänger eine dreieinhalbjährige Haftstrafe – wegen Steuerhinterziehung – und wurde an seinem Wohnort dingfest gemacht.

Bei der Durchsuchung von Wohn- und Betriebsräumen seien unter anderem 70.000 Euro in bar sichergestellt worden. Zudem seien Bankkonten mit rund 3,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden.

Millionenbetrug beim Handel mit Altspeiseölen für Biodiesel

Dem Trio wird bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung vorgeworfen. Die 67, 66 und 41 Jahre alten Männer hatten den Angaben zufolge Mitte 2020 in Hamburg eine Firma gegründet, die sich mit dem Handel von Altspeiseölen und -fetten befasste. Diese gelten als nachhaltig und werden von der Industrie zur Herstellung von Biodiesel eingesetzt. Den Ermittlungen zufolge kaufte das Trio Ware in Osteuropa und verkaufte sie an Biodiesel-Hersteller in ganz Deutschland weiter. Um die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent nicht abführen zu müssen, sollen sie dabei Scheinfirmen in die Rechnungsketten eingeschaltet haben und so bei einem Umsatz von rund 40 Millionen Euro innerhalb von 1,5 Jahren 7,5 Millionen Euro hinterzogen haben.


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Darüber hinaus sollen sie gegenüber den Biodiesel-Herstellern falsche Angaben gemacht haben. Denn statt dem nachhaltigen Altspeiseöl – wie behauptet – hätten sie tatsächlich billiges Soja- und Rapsöl geliefert. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bedankte sich für den Fahndungserfolg. „Gerade auch im Sinne der Steuergerechtigkeit und für das Rechtsempfinden der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind solche Ermittlungserfolge von großer Bedeutung“ (dpa/mp)

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