So bittet Hamburg die „Klima-Kleber” jetzt zur Kasse
Immer öfter kleben sich die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ nicht nur auf der Straße fest, sondern betonieren sich ein. Die Polizei löst die Demonstranten von der Straße und prüft nach jedem Vorgang, ob sie ihnen die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen kann. Das ist in vielen Fällen möglich, die Kosten berechnen sich durch unterschiedliche Kriterien.
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Immer öfter kleben sich die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ nicht nur auf der Straße fest, sondern betonieren sich sogar ein. Die Polizei löst die Demonstranten von der Straße und prüft nach jedem Vorgang, ob sie ihnen die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen kann. Das ist in vielen Fällen möglich, die Kosten berechnen sich durch verschiedene Kriterien.
In Hamburg sind mit Stand Mitte Januar gegen 74 Aktivisten Kostenbescheide ausgestellt worden. Die Gesamthöhe der geforderten Summe: etwas mehr als 37.000 Euro. Dazu kommen aber viele weitere offene Fälle, zum Beispiel aus der vergangenen Woche, als sich die Aktivisten auf der Köhlbrandbrücke und auf den Elbbrücken festklebten. Die Demonstranten können auch hier mit Kosten von mehreren Hundert bis Tausend Euro rechnen.
Kosten für Personal und Material sind hoch
Die Polizei setzt rechtlich gesehen die „Anwendung von unmittelbarem Zwang“ ein, wenn sie die Aktivisten von der Straße löst. Das bindet Personal- und Materialkosten. Letzteres betrifft auch den sogenannten Kaltasphalt, der nach Blockade-Aktionen in die betroffenen Löcher im Asphalt geschüttet wird, aus denen die „Klima-Kleber“ teils gefräst werden müssen.
Dazu kommen seit Anfang des Jahres weitere Kosten: Für jede Ingewahrsamnahme – egal wie kurz – müssen die Aktivisten blechen: So wird die Anfahrt mit dem Streifenwagen mit bis zu zehn Euro, der Einsatz eines Polizisten je angefangene halbe Stunde mit 33,20 Euro und der Aufenthalt im „Verwahrraum“ mit 40 Euro für bis zu sechs Stunden sowie 6,20 Euro für jede weitere berechnet. Das trifft jedoch nicht nur die Aktivisten, sondern jeden, der in Gewahrsam genommen wird. Davon ausgenommen sind lediglich Wohnungslose.
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In ganz Deutschland gehen Polizei und Justiz mittlerweile verstärkt gegen die Klimaaktivisten und ihre Aktionen vor: Behörden versuchen vielerorts, die Kosten für ihre Einsätze in Rechnung zu stellen. Aktivisten droht verstärkt auch die sogenannte Präventivhaft, um sie von geplanten weiteren Aktionen abzuhalten. Das Landgericht Hamburg hatte diese in einer Entscheidung allerdings wieder aufgehoben und festgestellt, dass die vorbeugende Haft nur rechtmäßig ist, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit von Straftaten in den nächsten Tagen auszugehen ist. Eine mögliche Teilnahme an Protesten in der Zukunft reicht dafür nicht aus.