Schwerer Unfall, böser Verdacht: Junge (4) schwebt noch immer in Lebensgefahr
Erst ein schepperndes Geräusch, dann der Aufprall. Blech trifft auf Blech – ein Auffahrunfall. Der Kopf eines erst Vierjährigen kracht gegen die Windschutzscheibe. Das Kind muss notoperiert werden, doch auch zwei Tage später sieht es nicht gut aus für den Jungen. Die Polizei ermittelt. Eine zentrale Frage: War das Kind überhaupt angeschnallt?
Erst ein schepperndes Geräusch, dann der Aufprall. Blech trifft auf Blech – ein Auffahrunfall. Der Kopf eines erst Vierjährigen kracht gegen die Windschutzscheibe. Das Kind muss notoperiert werden, doch auch zwei Tage später sieht es nicht gut aus für den Jungen. Die Polizei ermittelt. Eine zentrale Frage: War das Kind überhaupt angeschnallt?
18.30 Uhr am vergangenen Samstag, die Kieler Straße in Stellingen: Ein Opel Corsa steht an der Kreuzung zur Torstraße, die Ampel zeigt rot. Von hinten kommt ein schwarzer 1er BMW. Der Fahrer (35) bremst nicht rechtzeitig. Es kommt zur Kollision.
Kind „nur bedingt ansprechbar“
Zwei Insassen des Corsa werden leicht verletzt, müssen aber nicht weiter behandelt werden. Im BMW bleiben der Fahrer und seine Begleiterin auf der Rückbank unverletzt. Das Kind, das vorne sitzt, nicht. Laut Feuerwehr ist es „nur bedingt ansprechbar“.
Der Junge ist vom Kindersitz direkt gegen die Windschutzscheibe geschleudert worden, erleidet dabei schwere Kopfverletzungen. Im Krankenhaus wird er notoperiert, aber: „Das Kind schwebt noch immer in Lebensgefahr“, wie eine Polizeisprecherin am Montag bestätigt. Der Verkehrsunfalldienst hat die Ermittlungen übernommen. Man prüfe, ob das Kind ordnungsgemäß angeschnallt war. Noch laufe das Verfahren, heißt es.
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Nach MOPO-Informationen gehen die Ermittler jedoch stark davon aus, dass entweder kein schützender Gurt um das Kind gebunden oder der Kindersitz nicht richtig angebracht war. Beides prüfen die Polizisten.
In jedem Fall muss sich der 35-jährige Fahrer in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung vor einem Gericht verantworten. Im mildesten Fall gibt es eine Geldstrafe. Sollte sich aber der Verdacht erhärten, dass das Kind nicht angeschnallt war, drohen dem Mann mehrere Jahre Gefängnis.