Blaulicht

Der Angeklagte soll einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben (Symbolbild). Foto: dpa

Berufung: Mann soll nach Corona-Verstoß Polizist ins Gesicht geschlagen haben

Ein 23-Jähriger muss sich am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg wegen eines Angriffs auf Polizisten verantworten. Der Angeklagte soll einen Platzverweis wegen eines Corona-Verstoßes missachtet haben und dem Polizeibeamten, der ihn abführe wollte, ins Gesicht geschlagen haben. In erster Instanz war der 23-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Nun geht es um die Berufung.

Vorgeworfen wird dem jungen Mann ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und versuchter Körperverletzung. Anfang Juni soll sich der Angeklagte in der Schmuckstraße in St. Pauli aufgehalten haben, obwohl er zuvor wegen eines Corona-Verstoßes einen Platzverweis erhalten hatte.

Hamburger soll Polizisten das Jochbein gebrochen haben

Als ein Polizeibeamter den Angeklagten wegführen wollte, soll er dem Beamten gezielt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und eine Boxerstellung eingenommen haben. Ein weiterer Polizeibeamter habe daraufhin Reizgas eingesetzt.

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Bei dem Versuch ihn zu fesseln, soll der Angeklagte in Richtung der Beamten geschlagen und sich somit befreit haben. Als die Polizisten ihn erneut festzuhalten versuchten, versetzte der Mann dem ersten Beamten einen weiteren Faustschlag ins Gesicht. Der Polizist erlitt einen Bluterguss an der Wange, eine Prellung des Augapfels sowie Brüche des Jochbeins und der unteren Augenhöhlenbegrenzung. (mp)

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