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Ein Rettungswagen vor dem Wohnhaus in Hamburg-Rahlstedt.
  • Ein Rettungswagen vor dem Wohnhaus in Hamburg-Rahlstedt.
  • Foto: / MARIUS ROEER

Polizei hilft Jugendamt: Unterernährtes Baby in Hamburg gefunden

In einem Mehrfamilienhaus an der Straße Rehwinkel in Rahlstedt haben Einsatzkräfte am Donnerstagabend eine Wohnungstür aufgebrochen. Das Jugendamt hatte um Hilfe gebeten, weil es vermutete, dass ein Säugling in Gefahr sein könnte. Der Verdacht bestätigte sich.

In der Wohnung wurde ein stark unterernährtes Baby aufgefunden, ein erst wenige Tage altes Mädchen. Es kam in Begleitung von Sanitätern in ein Krankenhaus, mittlerweile ist es wohlauf und wird versorgt. „Zuvor hatte die Mutter auf Klopfen der Mitarbeiter des Jugendamtes nicht reagiert“, teilte ein Polizeisprecher auf Nachfrage mit.

Polizei bricht Tür auf: Unterernährtes Baby in Hamburg gefunden

Die Familie war nach MOPO-Informationen schon seit längerem im Fokus des Jugendamtes. Es ging hauptsächlich um die Versorgung des Kindes. Es hatte es einen Hausbesuch gegeben, der den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestätigte. Der Mutter und dem Kind war eine sichere Unterbringung angeboten worden, die die Mutter abgelehnt haben soll.

Bezirksamtssprecher Jacob Löwenstrom bestätigte dies gegenüber der MOPO und sagte zu dem erneuten Besuch am Donnerstag: „Die Polizei wurde vorsorglich informiert, weil die Mitarbeiter nicht wussten, was sie hinter der Tür erwartet.“


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Ob die Eltern möglicherweise an Corona erkrankt sind und sich auch deshalb nicht um das Kind kümmern konnten, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Hilfe für Eltern in Corona-Not gibt es auf jeden Fall. Löwenstrom: „Unterstützung ist da, wir sind aber auch darauf angewiesen, dass sich Betroffene bei uns melden. Dann beraten wir und helfen gerne.“

Geklärt wird auch, inwieweit sich die Mutter – eine rund 40 Jahre alte Frau – durch ihr Handeln strafbar gemacht hat. Dazu ermittelt die Polizei, ansonsten ist das Bezirksamt Wandsbek federführend in der Sache. Wie die MOPO erfuhr, soll es nicht das erste Kind der Frau gewesen sein, das vom Jugendamt in Obhut genommen wurde.

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