Horrende Abschlepp-Kosten in Hamburg – das steckt dahinter
Wer falsch parkt und dessen Wagen zu einem der Verwahrplätze abgeschleppt wird, erlebt meist eine böse Überraschung. Günstig war das ohnehin nie, die Kosten sind mittlerweile aber deutlich gestiegen: Im Regelfall werden in Hamburg mittlerweile rund 475 Euro fällig, um das Auto wieder auszulösen. Im Gebührenbescheid tauchen dann Positionen auf, die verwundern – und zudem Fragen zum Geschäftsmodell des Betreibers der Flughafen-Verwahrstelle aufwerfen. Ein genervter Autofahrer wehrt sich jetzt, eine Fachanwältin gibt Tipps für Betroffene.
Wer falsch parkt und dessen Wagen zu einem der Verwahrplätze abgeschleppt wird, erlebt meist eine böse Überraschung. Günstig war das ohnehin nie, die Kosten sind mittlerweile aber deutlich gestiegen: Im Regelfall werden in Hamburg mittlerweile rund 475 Euro fällig, um das Auto wieder auszulösen. Im Gebührenbescheid tauchen dann Positionen auf, die verwundern – und zudem Fragen zum Geschäftsmodell des Betreibers der Flughafen-Verwahrstelle aufwerfen. Ein genervter Autofahrer wehrt sich jetzt, eine Fachanwältin gibt Tipps für Betroffene.
Feuerwehrmann Frank M. (58) traf es vergangene Woche. Als er nach dem Sport zu seinem in der City Nord geparkten Auto ging, war es plötzlich nicht mehr da. Es war abgeschleppt und zum Verwahrplatz am Flughafen gebracht worden. „Ich habe eigentlich selber Schuld, weil ich die vorgegebene Parkzeit überschritten hatte“, sagt er selbstkritisch.
Undurchsichtig hohe Kosten beim Abschleppen
Als er sein Auto am Verwahrplatz des Flughafens etwas später wieder abholen will, verschlägt es ihm die Sprache. Satte 475 Euro werden fällig, um sein Auto auszulösen. Als er die einzelnen Positionen der Kostenauflistung durchgeht, wird Frank M. skeptisch. Als erstes ist eine Amtshandlungsgebühr über 70,70 Euro aufgeführt. Laut Auskunft der Mitarbeiter der Verwahrstelle bezieht sich diese Summe darauf, dass der Polizist, der das Abschleppen veranlasst hat, zum Telefon greifen musste, um einen Abschlepper zu bestellen.

Dem widerspricht die Polizei. Auf Nachfrage der MOPO antwortet ein Sprecher, dass sich die Höhe der Summe nicht allein durch den Anruf ergibt. Der Beamte müsse prüfen, ob eine Störung oder ein Verstoß gegen die Rechtsordnung vorliegt, den Tatbestand fotografisch dokumentieren, den Ort gegebenenfalls ausmessen und das Fahrzeug auf Vorschäden untersuchen. Letzteres ist aber auch im Abschleppreis (297,50 Euro) enthalten. Zahlt man also doppelt?
Ein Sprecher des ADAC sieht die Höhe der Kosten gegenüber der MOPO kritisch und regt an, diese prüfen zu lassen. Zum Beispiel um zu klären, ob im unmittelbaren Umfeld des Abschlepports nicht reguläre freie Parkplätze verfügbar waren. Dann nämlich hatte das Auto umgesetzt werden müssen – und die Kosten wären deutlich geringer ausgefallen.
Bei privatem Auftrag für gleiche Strecke deutlich günstiger
Zur Höhe der Abschleppkosten erklärt der Polizeisprecher: „Die Abschleppunternehmen haben ihre Kosten für die Dienstleistung ermittelt und im Zuge eines öffentlichen Ausschreibe- und Vergabeverfahrens dann Zuschläge erhalten.“ Das verwundert. Denn als Frank M. anonym bei der Firma anruft, die sein Auto im Polizeiauftrag abgeschleppt hatte und fragt, was ein Transport vom Flughafen zur City Nord kosten würde, werden ihm 165 Euro plus Mehrwertsteuer genannt.
Weitere Kosten kommen mit der Verwahrgebühr hinzu. Der erste Tag im Autoknast kostet 103,90 Euro. Auch dann, wenn man sein Auto schon eine Stunde nach dem Abschleppen wieder abholt. Jeden weiteren Tag kommen 15 Euro hinzu. Das dürfte somit Hamburgs teuerster Parkplatz sein.
Abschleppen in Hamburg: Kurz darauf der nächste Brief mit dem Bußgeldbescheid
Das war’s aber noch nicht mit den Kosten: Eine Woche später erhält M. erneut einen Brief in dieser Angelegenheit. Darin ein Bußgeldbescheid über 40 Euro für den Parkverstoß. Den muss er zusätzlich zu dem bereits gezahlten Gebührenbescheid für das Abschleppen zahlen.
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Ein Insider aus der Abschlepper-Branche berichtet, dass bei der Ausschreibung hohe Hürden zu nehmen waren, um die Auflagen zu erfüllen. So musste zum Beispiel gewährleistet werden, dass das Unternehmen binnen 45 Minuten nach Auftrag einen Abschlepper an jedem Einsatzort in der Stadt garantiert. Um das erfüllen zu können, mussten die Unternehmen personell und technisch aufrüsten. Daraus resultiere der erhöhte Preis für das Abschleppen.
Richtig Kohle macht seiner Meinung nach das Privatunternehmen, das den Autoknast am Flughafen im Auftrag der Polizei betreibt. Die Firma Apcoa aus Stuttgart hat das Gelände mit 100 Stellplätzen vom Flughafen Hamburg gemietet. Der Insider behauptet gegenüber der MOPO, dass die Polizei jährlich eine Million Euro an Apcoa für deren Dienstleistung zahlt. Darauf angesprochen antwortet ein Polizeisprecher, dass man dazu keine Angaben mache und verweist auf das Geschäftsgeheimnis.
Auch der Flughagen will keine Angaben dazu machen, wie viel Miete die Firma für das Gelände zahlt. Apcoa selbst antwortete auf MOPO-Anfrage nicht.

Auch über den Service bei der Verwahrstelle am Flughafen ist Frank M. sauer. Das Gelände sei so abgelegen, dass man es kaum findet. Und selbst dort werde man weiter zur Kasse gebeten. Es liegt hinter einem großen und kostenpflichtigen Parkplatz. Andere Parkmöglichkeiten gibt es dort nicht. M. hatte sich von einem Freund hinfahren lassen. „Die Ausfahrt war dann für meinen Fahrer aber nur gegen drei Euro Gebühr möglich.“ Der Feuerwehrmann hat einen Anwalt eingeschaltet. Er fühlt sich durch die Kosten abgezockt.

Ute Mährlein, Fachanwältin für Verkehrsrecht, rät jedoch davon ab, einen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen. „Das kann sehr kostenintensiv und damit unwirtschaftlich sein, weil es am Verwaltungsgericht durchgefochten werden muss“, sagt sie.
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Prüfen sollte der Fahrzeughalter laut Mährlein allerdings, ob die Verhältnismäßikeit gegeben war und ob nicht die Möglichkeit bestand, das Fahrzeug umzusetzen, anstatt es abzuschleppen.