Über 400 Sicherstellungen: Das passiert mit den Protz-Karren von Hamburgs Autoposern
Die Soko „Autoposer“ der Hamburger Polizei hat 2023 bereits zum jetzigen Zeitpunkt so viele Autos sichergestellt, wie in keinem Jahr zuvor – mehr als 400 an der Zahl. Doch was passiert eigentlich mit den Fahrzeugen? Die MOPO erklärt, wie es nach der Kontrolle weitergeht.
Die Soko „Autoposer“ der Hamburger Polizei hat 2023 bereits zum jetzigen Zeitpunkt so viele Autos sichergestellt, wie in keinem Jahr zuvor – mehr als 400 an der Zahl. Doch was passiert eigentlich mit den Fahrzeugen? Die MOPO erklärt, wie es nach der Kontrolle weitergeht.
Es war ein blauer Subaru Impreza mit auffälligem Heckspoiler. Mit diesem Fahrzeug, das den Soko-Beamten in Rothenburgsort aufgefallen war und das wegen einer manipulierten Auspuffanlage zur Verwahrstelle gebracht wurde, knackte die Spezialeinheit den Rekord: die 400. Sicherstellung. Kurz darauf kam sogar noch eine hinzu.
Das passiert nach der Kontrolle
Alle Fahrzeuge, die die Beamten auf der Straße sicherstellen, werden ein weiteres Mal überprüft – dann von einem unabhängigen Sachverständigen, der in einem Labor mit Hebebühne das Auto umfänglich technisch begutachtet.
Wenn das Ergebnis des Sachverständigen den Anfangsverdacht der Polizisten bestätigt, kommt es zum Verfahren gegen den Halter, der ohnehin sämtliche Kosten (Abschleppen, Verwahrung des Autos, Gutachten) tragen muss. In vielen Fällen geht es – inklusive der Strafe – um eine vierstellige Summe.
Um erneut am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss der ursprüngliche Zustand des Autos wiederhergestellt werden. Je nach Grad der Veränderung kann der Halter entweder selbst das Fahrzeug zur Werkstatt fahren oder er muss es dorthin abschleppen lassen.
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Letzteres gilt bei groben technischen Mängeln, beispielsweise bei beeinträchtigter Stabilität des Fahrzeuges oder unpassenden und schlecht geschraubter Felgen. Auch das Tieferlegen eines Fahrzeugs kann ein Grund sein.
Es kann auch vorkommen, dass der Sachverständige die von den Polizisten beanstandeten Mängel nicht bestätigt. In diesen Fällen erhält der Halter das Auto ohne Auflagen wieder. Das kommt aber wohl in den seltensten Fällen vor. Die Kosten fürs Abschleppen und das Gutachten müssen trotzdem vom Betroffenen getragen werden. Eine Entschädigung gibt es nicht.