„Hetzjagd“ des Zolls? Wie der „Cannabis-König“ um sein Hanf kämpft
Nudeln, Tee, Samen, „kulinarische Zutaten“: Das gibt es seit knapp drei Monaten bei „Hanf – der etwas andere Bioladen“ im Schenefelder Stadtzentrum zu kaufen. Ende April hat das Geschäft Besuch vom Zoll bekommen, der Verdacht: Drogenhandel. Der Betreiber der Kette, Wenzel Cerveny, wehrt sich. Es gebe eine regelrechte „Hetzjagd“ auf ihn, behauptet er. Was ist da los?
Nudeln, Tee, Samen, „kulinarische Zutaten“, wie der Betreiber beschreibt – alles aus Hanf. Das gibt es seit knapp drei Monaten bei „Hanf – der etwas andere Bioladen“ im Schenefelder Stadtzentrum zu kaufen. Ende April hat das Geschäft Besuch vom Zoll bekommen, der Verdacht: Drogenhandel. Der Betreiber der Kette, Wenzel Cerveny, wehrt sich, spricht von Rechtswidrigkeit und einer „Hetzjagd“.
Drei Zollbeamte betraten am 28. April im Rahmen der Streife den Laden, kontrollierten ihn und nahmen 300 Tüten Cannabidiol (CBD)-Blüten mit. Verkaufswert: 5000 Euro. Cannabidiol wird aus Hanfblüten und -blättern gewonnen, soll gesundheitsfördernd sein, aber keinen Rausch erzeugen – anders als das in Hanf ebenfalls enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol). Bei den Blüten, die er vertreibe, läge der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,2 Prozent, erklärt Wenzel Cerveny: „Sie haben gar keine Rauschwirkung.“
CBD-Posse in Schenefeld: Betreiber wirft Zoll „Hetzjagd“ vor
Cerveny, selbsternannter „Cannabis-König“, wirft dem Zoll vor, seine Blüten rechtswidrig beschlagnahmt zu haben. „Alle meine Produkte stammen aus EU-zertifiziertem Anbau und enthalten den erlaubten Grenzwert.“ CBD als Einzelsubstanz sei von der World Health Organization und der Europäischen Union als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingestuft worden. Zu einem ähnlichen Urteil sei auch der Bundesgerichtshof (BGH) gekommen.
Im März vergangenen Jahres waren die Betreiber eines Hanf-Ladens aus Braunschweig vor dem BGH in Revision gegangen. Sie waren vom Landgericht verurteilt worden, weil Käufer sich mit ihrem Hanf-Tee berauschen konnten – allerdings nur, wenn sie den Tee zum Backen von Haschkeksen zweckentfremdeten. Dass der Verkauf des Tees grundsätzlich verboten sei, sah der BGH deshalb nicht.
Den Verkäufern müsste ein Vorsatz zum Verkauf von berauschenden Drogen nachgewiesen werden, so der BGH. Cerveny: „Ermittlungsbehörden ignorieren allerdings dieses Urteil.“
Das Problem: Strafverfolgungsbehörden richten sich bei ihrer Arbeit nach geltenden Gesetzen, nicht nach einzelnen Urteilen. Sollte es zu einer Gesetzesreform kommen, würde sich auch der Umgang der Beamten mit CBD-Produkten ändern. Solange keine Klarheit herrsche, müssten diese dem Verdacht des Drogenhandels aber nachgehen, heißt es aus Ermittler-Kreisen.
Hanf-Zoff in Schenefeld: Das sagt der Zoll zur Kontrolle
Offiziell äußert sich der Zoll nicht zu dem Einsatz in Schenefeld und zur Verhältnismäßigkeit der Kontrolle. Thomas Gartsch, Zoll-Pressesprecher, sagt der MOPO: „Leider kann ich zu Einzelsachverhalten aufgrund des bestehenden Steuergeheimnisses keine Auskunft geben.“ Kommentar des „Cannabis-Königs“ Cerveny: „Die Hetzjagd geht weiter.“