Nach brutaler Entführungs-Aktion: Dänemark will Christina Block verhaften lassen
Der Sorgerechtsstreit zwischen Steakhaus-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel schwelt seit Jahren, in der Silvesternacht kam es zum brutalen Überfall: Hensel wurde angegriffen, Unbekannte zerrten die gemeinsamen Kinder des Ex-Paares, Klara (13) und Theodor (10), in ein Auto. Nun sind sie wieder bei ihrer Mutter.
Ob Christina Block hinter der Aktion steckt? Die deutsche Polizei ermittelt, die dänischen Behörden gehen einen Schritt weiter. Und die Frage stellt sich: Wie weit darf eine Mutter überhaupt gehen, um ihr Sorgerecht durchsetzen? Ist da sogar eine Entführung erlaubt?
- Deutsch (Deutschland)
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Der Sorgerechtsstreit zwischen Steakhaus-Erbin Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel schwelt seit Jahren, in der Silvesternacht kam es zum brutalen Überfall: Hensel wurde angegriffen, Unbekannte zerrten die gemeinsamen Kinder des Ex-Paares, Klara (13) und Theodor (10), in ein Auto. Nun sind sie wieder bei ihrer Mutter. Ob Christina Block hinter der Aktion steckt? Die deutsche Polizei ermittelt, die dänischen Behörden gehen einen Schritt weiter. Und die Frage stellt sich: Wie weit darf eine Mutter überhaupt gehen, um ihr Sorgerecht durchzusetzen? Ist da sogar eine Entführung erlaubt?
Nein, sagt Jan Philipp Ruppolt, Anwalt für Familienrecht aus Hamburg. Das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen auf rechtsstaatlichem Wege durchgesetzt werden – mit Beschlüssen, Gerichtsvollzieher, im Zweifel mit der Polizei. Im Block-Fall seien die Umstände zwar wegen unterschiedlicher deutscher und dänischer Urteile verzwickt – „zur Gewalt würde ich trotzdem keinem Mandanten raten“, so Ruppolt.
Die dänischen Behörden scheinen eine sehr klare Auslegung des Falles zu haben: Laut Informationen der „Bild“ haben sie einen europäischen Haftbefehl gegen Christina Block ausgestellt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft soll diesen in einen sogenannten Aufenthaltsbeschluss umgewandelt haben. Das würde bedeuten, dass Christina Block regelmäßig ihren Aufenthaltsstandort mitteilen müsste.
Jemanden zu beauftragen, die Kinder zurückzuholen – eine juristische Grauzone
Der Streit tobt bereits seit Jahren: Erst hatte ein Amtsgericht zugunsten Hensels entschieden, dann aber sprach das Oberlandesgericht das Recht zur Aufenthaltsbestimmung der Mutter Christina Block zu. Problem: Die Kinder kehrten nicht aus dem Urlaub bei ihrem Vater in Dänemark zurück, wo Hensel seit Jahren lebt. Dänische Behörden ermittelten schließlich selbst, befragten auch die Kinder. Letztlich urteilte ein dänisches Gericht, dass die Kinder bei ihrem Vater bleiben sollten. Nach deutschem Recht aber hätten sie zurück in die Obhut ihrer Mutter gehört.
Juristisch interessant wird nun die Aufarbeitung der jüngsten Ereignisse sein, meint Anwalt Ruppolt. „Wenn die Mutter Leute mit der Aufgabe beauftragt hat, ihre Kinder zurückzuholen, wäre das eine juristische Grauzone. Wenn sie aber bewusst Gewalt angeordnet hat, dann wäre das eine Anstiftung zur Straftat.“ Bei entsprechender Beweislage würde Christina Block so ein Verfahren drohen.
In jedem Fall biete der Vorfall dem Vater nun die Möglichkeit, neue Prüfungen in die Wege zu leiten und Anträge zu stellen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorlag oder sogar noch vorliegt. „In so einem Verfahren würde es dazu kommen, dass man psychologische Gutachten einholt und die Kinder anhört.“
Auch Hensels Verhalten vor der Entführung werde dabei beleuchtet. In jedem Fall aber werde es auch um den Aufenthaltswunsch der betroffenen Kinder gehen. Ruppolt: „Die Frage wird sein: Wo wollen die Kinder hin?“ Der Vater – in diesem Fall Hensel – habe auf jeden Fall „eine Basis, um neu in dem Sorgerechtsstreit anzugreifen“.
„Die Kinder dürften eine Traumatisierung erfahren haben“
Wie auch immer der Fall ausgeht: Am schlimmsten seien solche Konflikte für die Kinder selbst. „Sie dürften durch die Gesamtsituation sicherlich eine Traumatisierung erfahren haben“, glaubt Ruppolt. Der Moment, in dem der Vater niedergeschlagen wurde „wird vermutlich in Erinnerung bleiben und die Entführung eine negative Auswirkung auf die Psyche der Kinder haben“. Dazu könne die akute Angst vor einer Wiederholung da sein. „Was ist, wenn der Vater zu gleichen Mitteln greifen wird?“
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Doch wie kann man Kinder überhaupt vor solchen Situationen schützen? Ruppolt rät zu rechtsstaatlichen Mitteln: Man solle Beschlüsse gerichtlich durchsetzen, im Zweifel Ordnungsgelder eintreiben lassen, mit den Ämtern zusammenarbeiten. Er kennt aber auch die Probleme, die auch am Fall Block erkennbar sind. „Es ist nicht so, dass es juristisch keine Mittel gäbe. Die Gerichte sind gefordert, Maßnahmen auch zeitnah zu ergreifen.“
Am Dienstag kam es an der Block-Villa in Hamburg zu einem Polizeieinsatz: Nachbarn hatten Verdächtige auf dem Gelände gesehen. Bei den Personen handelte es sich aber laut Polizei um Familienangehörige.