Nach Blitz-Urteil: Zieht auch Hamburg Silvester-Verfahren vor?
Silvester hat es deutschlandweit schwere Ausschreitungen gegeben: Es waren oftmals junge Männer, die gezielt auf Feiernde, Helfer und Einsatzkräfte Raketen und Böller abfeuerten. Einer ist nur vier Tage später in einem Blitz-Verfahren verurteilt worden. Werden jetzt auch in Hamburg die Silvester-Verfahren vorgezogen?
Silvester hat es deutschlandweit schwere Ausschreitungen gegeben: Es waren oftmals junge Männer, die gezielt auf Feiernde, Helfer und Einsatzkräfte Raketen und Böller abfeuerten. In Heilbronn ist ein Täter nur vier Tage später in einem Blitz-Verfahren verurteilt worden. Auch in Hamburg ermittelt die Polizei unter Hochdruck, der Innensenator spekuliert bereits über unerwartete Urteile. Werden jetzt auch in Hamburg die Silvester-Verfahren vorgezogen?
Das Gericht ist sich sicher: Der 30-Jährige hat im baden-württembergischen Heilbronn Böller und Raketen auf dort stehende Menschen abgefeuert, darunter auch Kinder. Als Polizisten seine Personalien aufnehmen wollten, soll er sie angegriffen haben. Bei der Verhaftung hatte er ein Messer und Pfefferspray dabei.
Blitz-Urteil in Heilbronn: Mann hätte abgeschoben werden sollen
Noch am Neujahrstag kam der 30-Jährige in U-Haft. Der Grund: Fluchtgefahr. Der Mann sei 2015 nach Deutschland gekommen, hätte 2019 abgeschoben werden sollen, so die örtliche Staatsanwaltschaft. Weil er keine Papiere hatte, verzögerte sich das Verfahren. Nun die Blitz-Verurteilung: neun Monate Gefängnis, keine Bewährung.
„Dem Verurteilten sowie der Bevölkerung soll ganz klar vor Augen geführt werden, dass der Rechtsstaat sich solche Verhaltensweisen eben nicht bieten lässt und nicht irgendwann, sondern sofort reagiert“, sagt Christiane Knauel, die Vize-Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft.
Möglich machte das Urteil ein sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ bei klarer Beweislage. Die Strafe darf bei solchen Verfahren nicht höher als ein Jahr sein.
Das sagt die Hamburger Staatsanwaltschaft zu dem Blitz-Verfahren
In Hamburg werden momentan solche Verfahren offenbar nicht angestrebt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärt, dass „Silvester-Vorfall“ kein statistisch auswertbarer Begriff sei – man könne nicht nachvollziehen, welche der im Zusammenhang mit den Silvester-Geschehnissen eingeleiteten Verfahren noch bei der Polizei lägen oder welche schon bei der Staatsanwaltschaft. Über beschleunigte Verfahren „ist zu gegebener Zeit zu entscheiden“.
Die Polizei hat im Zuge der Silvesternacht 14 Tatverdächtige ermittelt und Verfahren gegen diese eröffnet. Sie sind alle männlich, zwischen 16 und 37 Jahre alt und haben die deutsche, polnische und iranische Staatsangehörigkeit.
Das könnte Sie auch interessieren: Nächste Juwelier-Tat: Trio nutzt Auto als Rammbock – und wird bei Flucht gefilmt
Eine Erstauswertung hatte zunächst zu 22 Tatverdächtigen geführt. Aber: „Bei der anschließenden Auswertung anhand detaillierterer Rechercheparameter ergab sich eine Zahl von 15 Ermittlungsvorgängen mit Bezug zu den Silvesterfeierlichkeiten, zu denen bislang 14 Tatverdächtige ermittelt worden sind“, so Polizeisprecher Sören Zimbal.
Innensenator Andy Grote (SPD) lässt sich umfassend über die laufenden Ermittlungen informieren. Er fordere „sehr klare und empfindliche Konsequenzen“ für all diejenigen, die Einsatz- und Rettungskräfte angreifen. Urteile, wie das in Heilbronn, wären auch in Hamburg möglich. Grote zur MOPO: „Die Polizei ist in der Silvesternacht vielfach schnell, konsequent und erfolgreich eingeschritten. Polizeilicherseits laufen die Ermittlungsverfahren. Und ich würde mich nicht wundern, wenn es zu Verurteilungen kommt, die der eine oder andere vielleicht so nicht erwartet hat.“