In Hamburg: Rund 200 Bürger zeigen täglich vermeintliche Verkehrsverstöße an.

Mit einem Smartphone ist der Verkehrsverstoß schnell dokumentiert. (Symbolfoto) Foto: dpa

Bußgeldstelle Hamburg: Das passiert mit den 200 Privatanzeigen pro Tag

Mal kurz auf dem Gehweg, im Halteverbot, auf Behinderten- oder E-Plätze parken: So etwas geschieht jeden Tag hundertfach in Hamburg. Nicht immer sind Polizei oder Mitarbeiter des behördlichen Parkraummanagements zur Stelle, um diese Verstöße zu ahnden. Muss auch nicht, denn immer mehr Bürger nutzen die Möglichkeit der Privatanzeigen bei der Bußgeldstelle. Doch nicht in jedem Fall liegt auch eine Ordnungswidrigkeit vor.

Rund 1,2 Millionen Knöllchen verteilten die Ordnungshüter 2020 in Hamburg. Eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren. Zu den behördlichen Knöllchenschreibern gesellen sich immer mehr Bürger, die Verkehrssünder notieren und anzeigen. Alles, was die dafür brauchen, sind ein Smartphone und ein Zugang zum Internet.

Aufstockung der Knöllchenschreiber beschert Geldregen

Auf MOPO-Nachfrage gab Matthias Krumm, Sprecher der Bußgeldstelle Hamburg an, dass täglich rund 200 Privatanzeigen von Bürgern in der Bußgeldstelle eingingen. Die Bußgeldstelle ist der Behörde für Inneres und Sport unterstellt und wird personell regelmäßig aufgestockt. Genauso wie die Anzahl der Knöllchenschreiber aus der Abteilung „Parkraummanagement“ des Landesbetriebs Verkehr (LBV). Da klingelt es in der Kasse.


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Die Einnahmen gehen inzwischen in den hohen zweistelligen Millionenbereich allein durch Temposünder, wie das „Abendblatt“ berichtete. Die Knöllchen für Parksünder dürften diese Zahl deutlich erhöhen. Einen großen Anteil an dieser Steigerung dürften auch die „Privat-Sheriffs“ haben, die sich über zugeparkte Geh- und Radwege, aber auch blockierte E-Ladesäulen ärgern.

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Doch nicht jede eingegangene Anzeige zieht ein Bußgeld für den vermeintlichen Verkehrssünder nach sich. Laut Krumm bedürfen rund 15 Prozent der täglich eingehenden Privatanzeigen keiner weiteren Verfolgung, weil nach Prüfung festgestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt.

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