16 Abschiebungen aus Hamburger Dublin-Zentrum: Frist oft nicht eingehalten
Im Hamburger „Dublin-Zentrum“ in Rahlstedt bekommen Menschen nur Sachleistungen und ein wenig Geld für die Körperhygiene. Grund: Sie sollen von dort aus binnen zwei Wochen in das EU-Land abgeschoben werden, das nach dem Dublin-Abkommen für ihren Asylantrag zuständig ist. Seit März erfolgten laut Senat 16 Abschiebungen, bei bislang 44 untergebrachten Asylbewerbern. Bereits im April kritisierte die Linksfraktion das Zentrum scharf und forderte die umgehende Schließung. Der Vorwurf: Der Senat könne die eigenen Ziele nicht einhalten.
Die Linksfraktion Hamburg hat in einer Pressemitteilung erneut das „Dublin-Zentrum“, das Anfang des Jahres eröffnet wurde, kritisiert. Menschen würden grundlegende Leistungen versagt und der Senat könne seinen eigenen Zielen nicht gerecht werden. Das Dublinzentrum bezeichnet die Fraktion als „reine Symbolpolitik“.
Von den 44 Menschen, die seit der Eröffnung im März 2025 im „Dublin-Zentrum“ untergebracht waren, wurde bei 29 die ankündigte Abschiebezeit von zwei Wochen überschritten, wie die Linksfraktion mitteilt. Aus der Senatsantwort auf eine Anfrage des Fraktion geht hervor, dass derzeit 22 volljährige Männer aus Afghanistan, Algerien, Guinea, Iran, Libanon, Libyen, Marokko, Nigeria, Russland, Syrien, der Türkei und der Ukraine in dem Zentrum untergebracht sind. Zahl der Abschiebungen seit März laut Senat: 16.
Abschiebung nur in den ersten sechs Monaten möglich
Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben, können nach der Dublin-III-Verordnung in dieses Land zurückgebracht werden, allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach Einreise. Weil Dublin-Abschiebungen bislang oft an dieser Frist gescheitert sind, sollen die speziellen Zentren die Verfahren beschleunigen.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Ensslen, sagt: „Der Senat kann sein Ziel, Abschiebungen innerhalb von zwei Wochen durchzuführen, nicht einhalten. Dies hatte auch schon das Sozialgericht angezweifelt, als es den Leistungsausschluss für rechtswidrig erklärte.“
Ensslen: „Absolute Schande für den rot-grünen Senat“
Die Bewohner des Zentrums erhalten während ihres Aufenthalts nur sogenannte „Überbrückungsleistungen”, also ein Dach über dem Kopf und Verpflegung sowie 8,85 Euro für Körperpflege. Bleiben sie länger als zwei Wochen, bekommen sie diese Leistungen zwar weiterhin, sie heißen dann aber „Billigkeitsleistungen”, weil sie rechtlich keinen Anspruch darauf haben.
Ensslen weiter: „Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2012 festgestellt, dass migrationspolitische Aspekte Leistungseinschränkungen nicht rechtfertigen. Aber wenn das Dublin-Zentrum Abschiebungen gar nicht ‚effizienter‘ macht, wie vom Senat behauptet, dann ist es reine Abschreckung, für die es keine Rechtfertigung gibt.“
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Die Linksfraktion kritisiert, dass der Senat dennoch an den Leistungsausschlüssen festhalte. „Die Missachtung von Grund- und Menschenrechten ist eine absolute Schande für den rot-grünen Senat“, so Ensslen. (mp)
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