Warum die Hamburger AfD Hunderttausende Euro nicht überwiesen bekommt
Wenn in der Bürgerschaft jeden Monat Hunderttausende von Euros verteilt werden, geht derzeit eine Fraktion leer aus. Die AfD steht seit Mai 2021 auf der schwarzen Liste – kein Geld mehr für Rechtspopulisten. Dahinter steckt allerdings kein parteipolitisches Manöver, sondern schlicht eine gesetzliche Strafmaßnahme.
Wenn in der Bürgerschaft jeden Monat Hunderttausende von Euros verteilt werden, geht derzeit eine Fraktion leer aus. Die AfD steht seit Mai 2021 auf der schwarzen Liste – kein Geld mehr für Rechtspopulisten.
Dahinter steckt allerdings kein parteipolitisches Manöver, das etwa die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) böswillig angeordnet hätte, sondern schlicht eine gesetzliche Strafmaßnahme. Die AfD-Fraktion weigert sich nämlich seit Monaten, ihre Ein- und Ausgaben zu veröffentlichen.
Hamburg: AfD bekommt kein Steuergeld mehr
Alle Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft bekommen jeden Monat Steuergeld zugewiesen, um die Kosten für Personal, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und so weiter zu decken. So erhält jede Fraktion schon einmal grundsätzlich 52.527 Euro plus diverse weitere Zuwendungen, die von Fraktionsgröße und anderem abhängen. Grob stehen damit der durchschnittlichen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg rund eine Million Euro jährlich (die großen der insgesamt fünf Fraktionen bekommen mehr, die kleinen weniger) zur Verfügung.
Am Ende des Jahres müssen die Fraktionen dann eine Rechnung veröffentlichen, wie viel Geld sie vom Staat und anderen Quellen erhalten und wofür sie es ausgegeben haben. Tun sie das nicht, wird nach vier Monaten Frist der Geldhahn zugedreht. Bis auf die AfD haben alle Fraktionen für das Jahr 2020 ihre Rechnungen offengelegt, was Usus im Parlamentsbetrieb ist.
AfD verweigert Einblick in ihre Finanzen – das ist die Begründung
Da sich die AfD bislang der Vorlage verweigert, fließt seit Mai 2021 kein Geld mehr an die Fraktion. Überschlagen sind das nach MOPO-Informationen 800.000 Euro, die in der Kasse der Rechtspopulisten fehlen. Viel Geld, immerhin gab die Fraktion 2019 allein rund 700.000 Euro für ihr Personal aus.
Kann die Partei also mal so auf Hunderttausende von Euro verzichten? Offenbar ja. Auf Anfrage teilt die Fraktion über ihren Sprecher Robert Offermann mit, dass man die Einreichung der Rechnung bewusst verzögert habe – und liefert folgende Erklärung dafür: „Grund dafür ist, dass bei einem Kontoguthaben von über 50.000 Euro Strafzinsen (Verwahrgeld in Höhe von 0,5 Prozent) anfallen. Die AfD-Fraktion geht mit vom Steuerzahler überlassenen Finanzmitteln sparsam um und konnte dadurch die Zahlungen von Strafzinsen stark reduzieren.“ Man sei in den vergangenen Jahren eben so sparsam gewesen, dass man ausreichend Rücklagen gebildet habe. Was Offermann damit sagen will, ist offenbar dies: Die AfD-Fraktion hat monatelang auf die ihr zustehenden Gelder zunächst verzichtet, weil sie noch genug auf dem Konto liegen hatte. Die monatlichen Zahlungen der Bürgerschaft hätten nur zu höheren Strafzinsen geführt – für Geld, das die Rechtspopulisten aktuell gar nicht brauchen.
Die AfD-Rücklagen belaufen sich nach MOPO-Berechnungen auf Grundlage der veröffentlichten Rechnungen der vergangenen Jahre auf 265.509,69 Euro. Das 800.000-Euro-Loch hat man bislang offenbar mit anderen Mitteln gestopft.
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Die sind nun aber offenkundig auch aufgebraucht. In diesen Tagen hat die AfD die Rechnung für 2020 eingereicht. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, werden die zurückgehaltenen 800.000 Euro überwiesen.