AfD als „Verdachtsfall“: Welche Folgen hat das Urteil in Hamburg?
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Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ einstufen und beobachten darf. Der Inlandsgeheimdienst könnte somit unter bestimmten Voraussetzungen V-Leute einsetzen und die Kommunikation der Partei überwachen. Welche Folgen hat das Urteil für die Hamburger AfD? Die MOPO hat nachgefragt.
„Das ist ein guter Tag für die Demokratie“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. Die AfD hatte zuvor gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig – gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die AfD will das schriftliche Urteil abwarten, welches bisher nicht vorliegt.
Verfassungsschutz darf AfD als „Verdachtsfall“ einstufen
Zur Begründung des Urteils sagte das Gericht unter anderem, dass sich die AfD in einem Richtungsstreit befinde, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. Vom Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz wird der Landesverband der AfD bisher nicht als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ bewertet.
Auf MOPO-Anfrage hieß es am Mittwoch aus der Pressestelle der Behörde: „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung, sobald diese vorliegt, intensiv in Abstimmung im Verfassungsschutzverbund prüfen, ob und inwiefern die Entscheidung Auswirkungen für Hamburg hat.“
Urteil könnte Auswirkungen für Beamte haben
Das Gerichtsurteil könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz auch Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst habe sich den Zielen der Verfassung verpflichtet, sagte Haldenwang, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“.
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„Insofern ist eine Mitgliedschaft, eine Anhängerschaft bei der AfD durchaus kritisch zu sehen.“ Er könne sich vorstellen, dass es Einzelfallprüfungen zur Frage geben werde, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben könnten. Auf eine MOPO-Anfrage bei der Hamburger Senatskanzlei gab es am Mittwoch zunächst keine Auskunft hierzu.
Hamburger AfD: „Überrascht und enttäuscht“
„Das Urteil überrascht und enttäuscht. Es ist ein Unding, dass der Verfassungsschutz von den Altparteien für den Kampf gegen eine unliebsame Opposition benutzt wird“, sagte der Hamburger AfD-Landeschef Dirk Nockemann am Mittwoch. „Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden.“
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Die Hamburger AfD betrachtet das Urteil trotzdem als „Teilerfolg“. Da die Einstufung des 2020 aufgelösten „Flügels“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ als nicht zulässig eingestuft wurde. Auch die AfD insgesamt dürfe nicht als „gesichert extremistische Bestrebung“ behandelt werden.