Streit um Cannabis-Legalisierung: So macht Opposition richtig Spaß!
So macht Opposition aber mal richtig Spaß. Kaum hatte der Hamburgische Richterverein Mitte der Woche massive Kritik an dem Cannabisgesetz der Bundesregierung geäußert, da legte CDU-Landeschef Dennis Thering genüsslich nach. Zielte dabei auf eine offene Flanke von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), indem er ihn aufforderte, das kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung stehende „Gesetz nicht nur ohne Wenn und Aber abzulehnen, sondern dieses endlich auch aktiv zu verhindern“. Nur so könne erheblicher gesundheitlicher Schaden vor allem von jungen Menschen abgewendet werden und „die Funktionsfähigkeit der Justiz und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates gesichert werden“, glaubt Thering. Und Tschentscher kann nicht kontern, aus einem bestimmten Grund.
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Kaum hatte der Hamburgische Richterverein Mitte der Woche massive Kritik an dem Cannabisgesetz der Bundesregierung geäußert, da legte CDU-Landeschef Dennis Thering genüsslich nach. Zielte dabei auf eine offene Flanke von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), indem er ihn aufforderte, das kurz vor seiner endgültigen Verabschiedung stehende „Gesetz nicht nur ohne Wenn und Aber abzulehnen, sondern dieses endlich auch aktiv zu verhindern“. Nur so könne erheblicher gesundheitlicher Schaden vor allem von jungen Menschen abgewendet werden und „die Funktionsfähigkeit der Justiz und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates gesichert werden“, glaubt Thering.
Tschentschers Problem mit Therings Attacke: Er glaubt dasselbe wie der CDU-Chef, kann deshalb nicht kontern. Die nicht endende Kritik an dem Gesetzesentwurf trifft auf eine an diesem Punkt uneinige rot-grüne Koalition, aber auch auf eine zutiefst gespaltene SPD. Massiv schießen sich Tschentscher und auch Innensenator Andy Grote (SPD) auf die Vorlage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein. Während für Tschentscher die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag Ende Februar ein „falsches Signal“ war, stänkert Grote („Wenn wir irgendetwas jetzt nicht brauchen, dann ist es dieses Gesetz“) bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit gegen die Vorlage.
Kein Scherz: Cannabis-Gesetz tritt am 1. April in Kraft
Das Gesetz, das bereits am 1. April – kein Scherz – in Kraft treten soll, sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Wer privat pflanzt, darf bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Noch zu gründende Cannabis-Clubs dürfen an ihre Mitglieder maximal 50 Gramm pro Monat abgeben, mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent.
Während die Hamburger SPD das Lauterbach-Gesetz am liebsten in einer tiefen Grube versenken würde, bejubelte die grüne Bürgerschaftsfraktion seine Verabschiedung durch den Bundestag vehement. Sie sei ein „bedeutender Meilenstein in der Drogen- und Suchtpolitik“.
Justizsenatorin Anna Gallina versucht Spagat zwischen beiden Polen
Einen Spagat zwischen beiden Polen versucht derzeit die grüne Justizsenatorin Anna Gallina, für die die von ihrer Partei vehement geforderte Cannabis-Legalisierung zwar ein „langjähriges politisches Anliegen“ ist, die an dem Lauterbach-Entwurf aber vieles auszusetzen hat. Gemeinsam mit der Innen- und der Gesundheitsbehörde kritisiert sie, dass „die Justiz durch die rückwirkende Straffreiheit hoch belastet“ wird. Denn frühere Drogendelikte, die nach dem neuen Gesetz erlaubt wären, sollen nun nicht weiter verfolgt und bestraft werden. Deshalb müsse „eine gewaltige Anzahl von Akten gesichtet werden“, was den Justizapparat verstopfe. Da zudem „den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben“ werde, plädiert auch Gallina für eine Verschiebung des Gesetzes.
Da aber gibt es ein kleines Problem: Generationen von Konsument:innen haben von dem legalen Konsum von Gras, Hanf, Shit, Dope geträumt. Doch gelingt der Einstieg in die Entkriminalisierung nicht in dieser Legislaturperiode, kommt er so schnell gar nicht mehr. In einer Koalition, in der auch die in allen Umfragen bundesweit vorne liegende CDU beteiligt ist, wäre er nie und nimmer durchsetzbar. Eine gründliche Überarbeitung des Gesetzes könnte deshalb bedeuten, dass es am Ende zwar deutlich weniger Schwachstellen hat, dafür aber in den Papierkorb wandert. Genau darauf spekulieren auch seine Kritiker:innen.
Lauterbach-Vorlage muss noch den Bundesrat passieren
So fokussiert sich alles auf den 22. März, wo die Lauterbach-Vorlage noch den Bundesrat passieren muss, bevor sie schon eine gute Woche später in Kraft treten soll. Hinter den Kulissen arbeiten vor allem die unionsregierten Länder daran, das Gesetz noch in letzter Sekunde auszuhebeln oder zumindest in wesentlichen Teilen zu verändern, und haben dabei weite Teile der SPD auf ihrer Seite. In den entsprechenden Fachausschüssen des Bundesrates fanden in dieser Woche Anträge aus Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zum Teil mit Hamburger Unterstützung eine Mehrheit, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Oktober zu verschieben, die erlaubten Besitzmengen zu verringern und den rückwirkenden Straferlass komplett zu streichen.
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Bei allen weitergehenden Anträgen aber, die darauf abzielen, das Gesetz komplett zu verhindern, sind die Hände der SPD vom grünen Koalitionspartner gefesselt. Sind sich beide Regierungspartner nicht einig, muss sich Hamburg im Bundesrat enthalten. Das weiß auch Dennis Thering, wenn er Peter Tschentscher nun mit viel Freude vor sich hertreibt.