Köhlbrandbrückenlauf

Der Hamburger Senat will Sportvereine und gemeinnützige Institutionen entlasten (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

Senat will Vereine entlasten – finanziell und bürokratisch

Sportvereine und gemeinnützige Organisationen leisten große Dienste für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind SPD und Grüne überzeugt. Damit das noch besser klappt, sollen sie entlastet werden.

Hamburgs rot-grüne Koalition will Sportvereine und gemeinnützige Organisationen bürokratisch und finanziell entlasten. In einem gemeinsamen Antrag für die kommende Bürgerschaftssitzung am Donnerstag soll sich der Senat beim Bund dafür einsetzen, dass die Grenze für den vereinfachten Nachweis von Spenden erhöht und die Vereine durch den Abbau bürokratischer Hürden bei der Abrechnung weiter entlastet werden, wie SPD und Grüne mitteilten. Zudem sollen Sportvereine und gemeinnützige Organisationen gespendete Gelder künftig nicht mehr innerhalb kurzer Zeit ausgeben müssen.

Mehr als 850 Sportvereine und Verbände in Hamburg

Die mehr als 850 Sportvereine und Verbände mit über 580.000 Sportlerinnen und Sportler sowie viele weitere gemeinnützige Organisationen in Hamburg leisteten Großartiges, erklärte SPD-Fraktionsvize Juliane Timmermann – „nicht nur für den Sport, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Die geplanten Entlastungen schafften echte Erleichterung und gäben den Engagierten zukünftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Die Grünen-Abgeordnete Maryam Blumenthal betonte: „Mit diesem Antrag setzen wir ein klares Zeichen für das Ehrenamt und die Arbeit gemeinnütziger Organisationen – in Hamburg und bundesweit.“

Der vereinfachte Spendennachweis kann nach Überzeugung von SPD und Grünen ein wichtiges Instrument zur Förderung der Spendenbereitschaft und zur Reduzierung bürokratischer Hürden im Spendenprozess sein. „Eine 
moderate Anpassung erscheint daher sinnvoll“, heißt es in dem Antrag.

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Zumindest überprüft werden solle die Freibetragsgrenze, wonach Vereine ab 45.000 Euro Brutto-Einnahmen pro Jahr Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen müssen. Gleiches gelte für eine Erhöhung des Freibetrags für Bruttoeinnahmen aus Sportveranstaltungen.

Rot-Grün für Verlängerung des Prüfintervalls

Für SPD und Grüne ist zudem eine Verlängerung des Prüfungsintervalls der Gemeinnützigkeit von drei auf fünf Jahre vertretbar. Ebenso sollte die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis 
zu 45.000 Euro für alle gemeinnützigen Organisationen gänzlich abgeschafft werden. (dpa/mp)

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