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Fegebank
  • Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) verteidigt die EU-Asylreform.
  • Foto: dpa

„Schwer erträgliche Entscheidungen”: Fegebank verteidigt Asylreform

Die Asylvorschriften in der Europäischen Union (EU) werden deutlich verschärft. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch final auf entsprechende Gesetzestexte. Die Reaktionen auf die neuen Hürden an den Grenzen sind gespalten. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) verteidigte die Reform gegenüber der MOPO, spricht jedoch auch von „schwer erträglichen Entscheidungen“.

„Europa hat Handlungsfähigkeit gezeigt. Mit dem Kompromiss werden jetzt mehr Geflüchtete solidarisch auf die Mitgliedsstaaten verteilt“, sagte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin am Mittwoch. Das bedeute auch eine Entlastung für Deutschland.

Hamburg Zweite Bürgermeisterin verteidigt EU-Asylreform

„Allerdings beinhaltet die Reform auch schwer erträgliche Entscheidungen. Zum Beispiel, dass Kinder bei Grenzverfahren genauso behandelt werden wie Erwachsene“, so Fegebank weiter. Deutschland habe sich in den harten Verhandlungen bis zuletzt dafür eingesetzt, dass es hier Ausnahmen gibt. „Jetzt gilt es aber, den Kompromiss umzusetzen und die Migration nach Europa an den Leitplanken von Humanität und Ordnung auszurichten.“

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) hatten sich am Mittwochvormittag hochzufrieden mit der Asylreform gezeigt. Scholz erwartet, dass die Reform eine Entlastung für Deutschland mit sich bringt. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) bezeichnete die Einigung als „dringend notwendig und längst überfällig“.

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Während der Verhandlungen hatte es jedoch insbesondere bei Grünen und Linken in Deutschland Sorgen um die Menschenrechtsstandards gegeben. Aus Baerbocks Sicht wurden hier Verbesserungen erzielt, so sollten auch in Krisenfällen humanitäre Standards erhalten bleiben. Sie bedauerte jedoch ähnlich wie nun auch Fegebank, dass sich Deutschland bei der pauschalen Ausnahme von Kindern und Familien aus den Grenzverfahren nicht durchsetzen konnte.

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