• Appelle nutzten nichts: Mehrfach musste die Große Freiheit am vergangenen Wochenende wegen Überfüllung abgesperrt werden.
  • Foto: Marius Roeer

Schluss mit Freiluft-Partys: Corona-Cornern: Hamburg plant Trinkverbote

Jetzt ist Schluss mit feuchtfröhlichen Frischluft-Partys: Hamburgs Senat hat am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung beschlossen, um das Corona-Cornern in der Stadt zu unterbinden. Dazu soll der Alkoholverkauf in den Ausgehvierteln verboten werden – doch das ist noch nicht alles.

Es ist aber in jedem Fall eine Ansage. Die Bezirke können ab Mittwoch zu gewissen Zeiten Alkoholverkaufsverbote verhängen. Das Bezirksamt Altona wird dazu federführend eine entsprechende, einheitliche Regelung erarbeiten, die dann gemeinsam mit den Bezirksämtern Eimsbüttel und Hamburg-Mitte durchgesetzt wird.

Corona-Cornern: Hamburger verstoßen gegen Abstandsregeln

Auch die anderen Bezirke können die neue Allgemeinverfügung nutzen, doch gerade in den drei genannten Bezirken kam es an den vergangenen Wochenenden zu einem massenhaften Andrang von Feierlustigen und Verstößen gegen die Corona-Abstandsregeln.

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Deshalb waren am vergangenen Wochenende in der Schanze erneut in vier Fällen Außer-Haus-Verkaufsverbote für Alkohol ausgesprochen worden. Dies geschah in der Vergangenheit allerdings nur für den jeweiligen Einzelfall und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.

Hamburg: Alkoholverkaufsverbot bereits am Wochenende

In Zukunft sollen die Bezirke solche Verbote auf Grundlage der Allgemeinverfügung für ganze Bereiche auch wiederkehrend aussprechen können. Angedacht ist, dass dies bereits ab diesem Wochenende geschieht – und zwar am Freitag, Sonnabend und Sonntag ab 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags.

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Nach dem Wochenende wollen sich Ämter und Behörden noch einmal zusammensetzen, austauschen und bewerten, ob die Maßnahme aufgegangen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt’s bereits einen weiteren Plan in der Hinterhand.

Nach MOPO-Informationen denken die Ämter über ein Alkohol-Trinkverbot an ausgewählten Standorten nach. Damit wollen sie im Fall der Fälle verhindern, dass sich Feierwütige bereits vor 20 Uhr mit Alkohol eindecken und dann auf dem Kiez oder in der Schanze mit ihren „Reserven“ betrinken. 

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