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  • Die Notbremse wird in Hamburgs stufenweise aufgehoben (Symbolbild).
  • Foto: imago images/Hanno Bode

Schluss mit Ausgangssperre: Welche Regeln ab heute wegfallen – die Bilanz des Senators

40 Tage Ausgangssperre in Hamburg hatten am Dienstag um Mitternacht ein Ende. Dank der rückläufigen Inzidenzzahl sind erste Lockerungen möglich. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zog Bilanz und warnte vor den Konsequenzen bei gefälschten Impf-Nachweisen.

Das waren wahrscheinlich die erfolgreichsten 40 Tage, die wir bisher in der Pandemiebewältigung erlebt haben“, so Innensenator Andy Grote (SPD). Die Sieben-Tage-Inzidenz hat sich in dieser Zeit mehr als halbiert – von 160,1 auf 78,2.

Ausgangssperre: Innensenator zieht positive Bilanz

Währen der Ausgangssperre hatte es insgesamt 1053 Verstöße gegeben und es wurden 759 Bußgelder verhängt. Also etwa 26 Verstöße und 19 Bußgelder pro Tag. „Das ist in einer Millionenstadt wirklich sehr wenig und zeugt davon, dass die Akzeptanz hoch war“, so Grote.

Diese Corona-Regeln sind ab Mittwoch aufgehoben

Folgende Regeln werden ab Mittwoch aufgehoben: Die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt nicht mehr. Sport im Freien ist wieder mit bis zu zehn Kindern möglich, wobei die Aufsichtspersonen einer Testpflicht unterliegen.

Die Maskenpflicht auf Spielplätzen für Begleitpersonen wird aufgehoben. Sie gilt nur beim Unterschreiten des Mindestabstands von 1,5 Metern oder einer Anordnung im Einzelfall. Außerschulische Bildungs- und Musikangebote sind wieder möglich. Hamburgs Einzelhandel und die Tourismusbranche hatten ebenfalls auf Lockerungen gehofft und zeigten sich verärgert.

Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Außerdem sind Geimpfte und Genesene seit Sonntag tagesaktuell negativ Getesteten gleichgestellt. Hamburgs Innensenator betonte, dass hierzu Nachweise auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden müssen. 

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„Wenn man das nicht vorlegen kann, gilt das als Verstoß und wird entsprechend geahndet“, so Grote. Seit Sonntag habe die Polizei bisher keine Probleme festgestellt. Allerdings würde man sich einen „einheitlicheren Nachweis“ für die Geimpften und Genesenen wünschen.

Nachweise: Diese Strafen drohen bei einer Fälschung

„Der Bund hat diese Regel sehr schnell erlassen, so dass wir sehen müssen, wie wir mit den Nachweisen arbeiten“, sagte Grote. Wenn jemand mit gefälschten oder falschen Nachweisen kontrolliert wird, müsse er nicht nur mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, sondern auch mit einer Strafanzeige wegen Urkundenfälschung rechnen.

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