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Impfpflicht
  • Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt bundesweit in Kraft (Symbolbild).
  • Foto: dpa

paidPflege: Arbeitgeber müssen ab Mittwoch Ungeimpfte melden

Arbeitgeber müssen ab Mittwoch Pflegekräfte melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Grund hierfür ist die in Kraft tretende Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege.

Die Beschäftigten hatten bis Dienstag Zeit, ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen aktuell gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest vorzulegen, das belegt, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Liegt kein Nachweis vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden.

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