Pflege: Arbeitgeber müssen ab Mittwoch Ungeimpfte melden
Arbeitgeber müssen ab Mittwoch Pflegekräfte melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Grund hierfür ist die in Kraft tretende Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege.
Die Beschäftigten hatten bis Dienstag Zeit, ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen aktuell gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest vorzulegen, das belegt, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Liegt kein Nachweis vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden.
- Deutsch (Deutschland)
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Arbeitgeber müssen ab Mittwoch Pflegekräfte melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Grund hierfür ist die in Kraft tretende Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege.
Die Beschäftigten hatten bis Dienstag Zeit, ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen aktuell gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest vorzulegen, das belegt, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Liegt kein Nachweis vor oder bestehen Zweifel an der Echtheit, müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Gesundheitsamt melden.
Impfpflicht in der Pflege: Hamburg richtet Meldeportal ein
Die Stadt hat dafür ein Meldeportal im Internet eingerichtet. Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) sieht Hamburg damit für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gut gerüstet. „Wir stehen in engem Austausch mit den Verbänden der betroffenen Einrichtungen. Um einen strukturierten Meldeprozess zu gewährleisten, hat Hamburg eine digitale Möglichkeit geschaffen, mit der die Einrichtungen schnell und unkompliziert melden können.“
Gemeldete Personen sollen innerhalb von zwei Wochen vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert werden, binnen eines Monats einen gültigen Nachweis vorzulegen.
„Wir brauchen eine Übergangsfrist, weil es eben noch sehr, sehr viele Menschen gegeben hat, die sich jetzt zum Schluss doch noch impfen lassen“, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer am Dienstag im Rathaus. Denen müsse man auch die Chance geben, sich impfen zu lassen – also die Impfserie vollständig zu durchlaufen.
Ungeimpfte in der Pflege: Einzelfälle werden geprüft
Geschieht dies nicht, entscheidet das Gesundheitsamt, ob ein Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot ergeht. Wobei jeder Einzelfall geprüft werden soll und dabei auch Kriterien wie Impfquote in der Einrichtung, gegenwärtiger Personalstand oder Möglichkeiten anderweitiger Personalgewinnung berücksichtigt werden sollen.
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Die Entscheidung falle immer einrichtungsspezifisch, sagte Leonhard. Eine Regel, die für alle gelte, könne es deshalb nicht geben. (abu/dpa)