Kritik unerwünscht? Hamburger Schulbehörde soll Lehrer-Liste erstellt haben
Eine mutmaßlich interne Anweisung der Hamburger Schulbehörde hat unter Lehrkräften für Aufsehen gesorgt. Die Behörde habe eine Liste von Lehrkräften anfertigen wollen, die in den sozialen Medien interne Daten verbreiten und vor der Präsenzpflicht warnen, heißt es in einem Dokument. In den betreffenden Fällen werde auch die Schulaufsicht eingeschaltet. Die MOPO hat recherchiert, was es damit auf sich hat.
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Eine mutmaßlich interne Anweisung der Hamburger Schulbehörde hat unter Lehrkräften für Aufsehen gesorgt. Die Behörde habe eine Liste von Lehrkräften anfertigen wollen, die in den sozialen Medien interne Daten verbreiten und vor der Präsenzpflicht warnen, heißt es in einem Dokument. In den betreffenden Fällen werde auch die Schulaufsicht eingeschaltet. Die MOPO hat recherchiert, was es damit auf sich hat.
„Manche Lehrkräfte geben interne Daten über soziale Medien an die Öffentlichkeit. Damit verbunden: Warnung vor Präsenzunterricht“, steht unter anderem in dem Dokument, das jemand vor wenigen Tagen anonym auf Twitter veröffentlicht hat. „Wo aufgrund der Verwendung von Klarnamen möglich, möge eine Liste der betreffenden Lehrkräfte erstellt und die Schulaufsicht eingeschaltet werden.“
Lehrer-Liste: Was hat es mit damit auf sich?
Es soll sich um das Protokoll einer Lagebesprechung in der Schulbehörde vom 11. November letzten Jahres handeln. Für die Echtheit des Dokuments spricht, dass es im Stil der offiziellen Protokolle der Stadt verfasst wurde, entsprechende interne Kürzel und korrekte Datenangaben enthält. Die Schulbehörde konnte die Echtheit auf MOPO-Nachfrage bisher nicht bestätigen oder widerlegen, da es in dem Dokument keine näheren Hinweise auf den oder die Verfasser:in gibt.
„In der Tat haben Lehrkräfte in den sozialen Medien ohne Berücksichtigung der Datenschutzrechte ihrer Schülerinnen und Schüler Informationen über Infektions-/Verdachtsfälle an der eigenen Schule oder Schulklasse veröffentlicht“, sagt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde zum Sachgegenstand auf MOPO-Anfrage. „Damit wurden datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt.“
Hamburger Schulbehörde: Es gab und gibt keine Lehrer-Liste
Die Schulbehörde habe hier eine Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Schülerinnen, Schülern und Schulbeschäftigten, den Personaldatenschutz zu wahren.
„Die betreffenden Lehrkräfte wurden deshalb auf die Rechtslage hingewiesen“, so Albrecht. Eine Liste von betreffenden Lehrkräften habe es jedoch nie gegeben und sie sei auch von niemandem beauftragt worden.
Was dürfen Lehrer öffentlich sagen? Das ist eine rechtliche Grauzone
In welchem Rahmen können sich Lehrkräfte als Beamte der Stadt überhaupt öffentlich über Missstände äußern? Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig. „Schulinterna wie Namen von Schüler:innen oder Informationen über Erkrankungen dürfen von Lehrkräften nicht nach außen gegeben werden“, sagt Sven Quiring, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg.
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„Wenn Interna doch nach außen gelangen, kann das von der Schulaufsicht geprüft werden, daran ist nichts auszusetzen.“ Die Frage, inwieweit öffentliche Kritik an Entscheidungen der Schulbehörde zulässig ist, lasse sich jedoch nicht pauschal beantworten. „Es kommt immer auf den Einzelfall an“, so Quiring.