Jetzt macht Hamburg im Kampf gegen den Schleier an Schulen ernst
Verhüllte Gesichter im Schulunterricht: Damit soll nach Willen der Koalitionsfraktionen bald Schluss sein. Rot-Grün will dazu das Schulgesetz ändern. Ein entsprechender Antrag zu einem Verhüllungsverbot an Schulen soll am 15. Mai in der Bürgerschaft beschlossen werden. Einem allgegenwärtigen Problem wird damit jedoch nicht Abhilfe geschaffen – selbst die Koalition spricht von Einzelfällen. Wieso dennoch jetzt gehandelt wird und welche Ausnahmen es gibt.
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Verhüllte Gesichter im Schulunterricht: Damit soll nach Willen der Koalitionsfraktionen bald Schluss sein. Rot-Grün will dazu das Schulgesetz ändern. Ein entsprechender Antrag zu einem Verhüllungsverbot an Schulen soll am 15. Mai in der Bürgerschaft beschlossen werden. Einem allgegenwärtigen Problem wird damit jedoch nicht Abhilfe geschaffen – selbst die Koalition spricht von Einzelfällen. Wieso dennoch jetzt gehandelt wird und welche Ausnahmen es gibt.
„Sich offen und zugewandt ins Gesicht zu sehen, ist wichtig für einen gelingenden Austausch und Lernprozess“, erklärt die Vorsitzende des Schulausschusses Sina Koriath (Grüne). Doch bisher mangele es den Schulen an einer Handhabe, dies auch durchzusetzen.
Hamburg: Rot-Grün will Verschleierungsverbot an Schulen
Der Antrag bezieht sich zwar auf Verhüllungen des Gesichts im Allgemeinen, jedoch ist klar, welche Gesichtsbedeckungen der Koalition ein Dorn im Auge sind: Nämlich jene, die von muslimischen Mädchen getragen werden, wie zum Beispiel der Niqab.
Doch wie häufig sitzen überhaupt Mädchen derart verschleiert im Unterricht? Es handele sich um nicht mehr als Einzelfälle, berichtet der schulpolitische Sprecher Nils Hansen (SPD) der MOPO. Dennoch müsse gehandelt werden: „Die Schulen haben uns gebeten, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.“
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Zum Hintergrund: Im Januar 2020 hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Schulen ihren Schülerinnen nicht ohne Weiteres das Tragen einer Gesichtsverhüllung – wie einen Niqab – verbieten dürfen. Stattdessen brauche es dafür eine klare Regelung im Schulgesetz. Doch die gab es bisher nicht. „Wir möchten diese Lücke deshalb schließen“, sagt Hansen. Ohnehin setze man damit nur um, was bereits 2020 im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
SPD-Politiker: „Wir haben die Gefahr im Blick“
Seither sind vier Jahre ins Land gegangen. Wieso die Zögerlichkeit? „Die Corona-Pandemie und die damit verbundene Maskenpflicht im Unterricht war ein ungünstiger Zeitpunkt für die Gesetzesänderung.“ Doch noch immer sitzen vulnerable Schüler gelegentlich mit Maske im Unterricht, verhüllen damit ihr Gesicht. Sie sind im Antrag ausdrücklich ausgenommen. „Das Tragen einer medizinischen Maske bei Vorliegen einer medizinischen Indikation“ bleibt, laut Antrag, erlaubt.
Die Befürchtung, dass muslimische Eltern ihre Mädchen als Reaktion künftig nicht mehr zur Schule schicken könnten, teilt auch Nils Hansen. „Wir haben die Gefahr im Blick.“ Die Einführung der Neuregelung müsse daher in enger Abstimmung mit den Schulen und der Schulsozialarbeit erfolgen.
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Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft gilt die Annahme des Antrags als sicher. Greifen könnte die Gesetzesänderung bereits zum Beginn des neuen Schuljahrs.