Hamburger BSW-Mitglieder wollen wegen Aufnahmepraxis klagen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nimmt bisher neue Mitglieder nur nach langwieriger Prüfung auf. Die Entscheidung liegt immer beim Bundesvorstand. Zwei Hamburger Mitglieder halten das für rechtswidrig. Sie wollen deswegen gegen ihren Bundesvorstand vor Gericht ziehen.
Entsprechende Anträge von ihnen zur Verfahrensänderung für eine weniger restriktive Aufnahme seien vom BSW-Bundesschiedsgericht abgelehnt worden, deshalb wollten sie sich nun an ein ordentliches Gericht wenden, sagten die Hamburger Parteimitglieder Norbert Weber und Dejan Lazić auf Nachfrage.
Keine Kritik an Mitgliederaufnahme: Alles hat seine Richtigkeit
Ihr Antrag werde am Freitag oder Montag beim zuständigen Berliner Zivilgericht eingehen. Dabei handele es sich um ein sogenanntes Anordnungsverfahren im Eilverfahren und keine Klage. Sie kritisieren, dass nur der Bundesvorstand über eine Aufnahme von Parteimitgliedern entscheidet – auch für die Landesverbände. Das sei rechtswidrig. Zuvor hatte das Portal „t-online“ berichtet.
Das BSW in Berlin tritt den Vorwürfen entgegen: „Unsere Regelungen zur Mitgliederaufnahme sind rechtlich geprüft worden und mit dem Parteiengesetz im Einklang. Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, sagte eine Sprecherin der dpa.
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Weber und Lazić sind Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbandes BSW-HH-Mitte/Nord. Am 15. Dezember soll der Landesverband Hamburg gegründet werden. (dpa/mp)