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Hamburg fordert 84 Millionen Euro aus zu Unrecht gezahlten Corona-Hilfen zurück.
  • Hamburg fordert 84 Millionen Euro aus zu Unrecht gezahlten Corona-Hilfen zurück (Symbolfoto).
  • Foto: dpa

Ärger um Corona-Hilfen: Hamburg will 84 Millionen Euro zurück haben

Fast 84 Millionen Euro Corona-Hilfen will die Stadt Hamburg zurück haben, weil sie zu Unrecht ausbezahlt worden seien. Zu Strafverfahren kann der Senat keine neuen Zahlen liefern – zu viele Urlauber und Krankheitsfälle in der Staatsanwaltschaft.

Die Stadt hat bislang zu Unrecht ausgezahlte Hilfen in Höhe von 83,7 Millionen Euro zurückgefordert. Davon seien inzwischen 32,6 Millionen Euro tatsächlich zurückgezahlt worden, heißt es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker.

Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie nach Angaben der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mehr als zehn Milliarden Euro in Form von direkten Hilfen oder Steuerhilfen zur Krisenbewältigung an die Hamburger Wirtschaft geleistet.

Hamburg: 84 Millionen Euro zu viel gezahlt

Dem gegenüber stehen laut Senat bis Ende Mai 10.229 Rückforderungen, die mit überwiegender Mehrheit mit fehlenden Antragsvoraussetzungen begründet wurden. Bis Ende März seien 39 Personen etwa wegen Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt und in 31 Verfahren Einziehungsentscheidungen getroffen worden. Neuere Daten konnte der Senat nach eigenen Angaben wegen Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten in der IT-Abteilung der Staatsanwaltschaft nicht vorlegen.

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Gleiches gilt für die Gesamtschadenssumme aller Corona-Strafverfahren. Bis Ende März habe es 242 Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegeben.

Hamburg fordert Corona-Hilfen zurück

„Die Täter, die sich auf Kosten der Allgemeinheit mit Corona-Betrügereien Millionen erschlichen haben, müssen umgehend ihrer gerechten Strafe zugeführt werden“, sagte Seelmaecker. Daneben sei es unerlässlich, dass die ergaunerten Subventionen vollständig abgeschöpft würden.

Ob das in Hamburg gelinge, sei in Anbetracht der erheblichen Überlastung der Staatsanwaltschaft sehr fraglich. „Sie ist so stark überlastet, dass sie dem Parlament noch nicht einmal beantworten kann, wie viele Einziehungsentscheidungen in diesem Zusammenhang bestehen – wie soll sie dann erst die inhaltliche Arbeit bewältigen?“, sagte der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. (dpa/mp)

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