Hamas-Unterstützer: Darum ist das Mullah-Zentrum an der Alster immer noch nicht dicht
Nach dem jüngsten Terror-Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel werden auch in Hamburg Stimmen nach Konsequenzen laut. Im Fokus steht das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) mit seinen engen Verbindungen in den Iran. Der Verfassungsschutz beobachtet das Zentrum seit Jahren, immer wieder fordern Politiker dessen Schließung. Doch ob ein Vereinsverbot tatsächlich verhängt wird, ist bis heute unklar: Die Entscheidung dafür trifft nicht Hamburg. Jetzt nimmt der Druck nochmal zu.
Nach dem jüngsten Terror-Angriff der radikalislamischen Hamas auf Israel werden auch in Hamburg Stimmen nach Konsequenzen laut. Im Fokus steht das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) der „Blauen Moschee“ mit seinen engen Verbindungen in den Iran. Der Verfassungsschutz beobachtet das verfassungsfeindliche Zentrum seit Jahren, immer wieder fordern Politiker dessen Schließung. Doch ob ein Vereinsverbot tatsächlich verhängt wird, ist bis heute unklar: Die Entscheidung dafür trifft nicht Hamburg. Jetzt nimmt der Druck nochmal zu.
Dem Inlandsgeheimdienst ist die Blaue Moschee an der Außenalster seit langen ein Dorn im Auge. Der Grund: Hinter dem Gotteshaus steht das IZH, das als gesichert extremistisch gilt. Seit 1993 überwacht der Verfassungsschutz das Zentrum, bezeichnet es als „Instrument der iranischen Staatsführung“ und „neben der Botschaft die wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland und ein bedeutendes Propagandazentrum des Iran in Europa“. Das IZH weist die Vorwürfe zurück.
Hamburg: CDU fordert sofortige Schließung der Blauen Moschee
Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft bezeichnete die Anschläge der Hamas als „bestialischen Terror-Angriff auf Israel“. Ihr innenpolitischer Sprecher Dennis Gladiator erneuerte die Forderung der Fraktion nach einer sofortigen Schließung des Zentrums: „In Hamburg werden durch das IZH Vertreter des islamischen Extremismus seit Jahren mit einer falsch verstandenen Toleranz hofiert.“ Das Zentrum fungiere „als verlängerter Arm des Mullah-Regimes“ und habe „keinen Platz in unserer Stadt“, so Gladiator.

Iran ist ein enger Verbündeter der Hamas. Am Samstag gratulierte der iranische Außenamtssprecher der Terrororganisation und bezeichnete die Attacken als „Wendepunkt in der Fortsetzung des bewaffneten Widerstands“. Ein hochrangiger Militärberater des iranischen Staatsoberhaupts ergänzte: „Wir unterstützen diese Operation, und wir sind sicher, dass auch die Widerstandsfront dieses Anliegen unterstützt.“ Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ war der autoritäre Staat unmittelbar an der Planung des Angriffs beteiligt.
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Seit Beginn der großen Protestwelle im Iran im Jahr 2022 geht auch der Hamburger Senat auf deutliche Distanz zum IZH. Der Bundestag hat in der Folge einen Verbotsantrag beschlossen. Seitdem liegt das Verfahren beim Innenministerium. Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte gegenüber der MOPO, ein Verbot werde „vom Senat aufgrund der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutzes ausdrücklich begrüßt und unterstützt“.
Grünen-Politikerin: Alle Erkenntnisse sind zusammengetragen
Eine Schließung der Moschee ist aber nicht ohne Weiteres umsetzbar. Das Islamische Zentrum Hamburg ist offiziell ein Verein, erforderlich dafür wäre ein Verbot nach dem Vereinsgesetz. Die Behörde von Nancy Faeser (SPD) prüft den Vorgang seit Monaten – bisher jedoch ohne Ergebnis. Dabei hieß es bereits im Frühjahr, dass angeblich nur noch Faesers Unterschrift fehle.
Die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, bestätigte im Mai auf Anfrage der „Welt“: „Alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sind zusammengetragen.“ Man wolle nur noch auf einen Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts über die Beobachtung des IZH durch den Verfassungsschutz warten.
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Dieser Beschluss fiel Ende Juni – seitdem war aus Faesers Innenministerium nichts mehr zum Verbotsantrag zu hören gewesen. Auf MOPO-Anfrage teilte das Ministerium nun mit, dass man sich zu derartigen Verfahren generell nicht äußere, auch um die „Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen“ nicht zu gefährden. Dabei hat auch das Verwaltungsgericht in Hamburg festgestellt: Die „Blaue Moschee“ und das IZH als dessen Trägerverein seien klar extremistisch und verfassungsfeindlich.