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Michael Werner-Boelz
  • Der Bezirkschef-Nord Michael Werner-Boelz (Grüne) wird von der AfD verklagt (Archivbild).
  • Foto: Patrick Sun

„Feinde der Demokratie“ – AfD verklagt grünen Bezirkschef

„Feinde der Demokratie“ hatte der grüne Bezirksamtschef in Hamburg-Nord, Michael Werner-Boelz, die AfD vor zwei Jahren in einer Versammlung genannt. Weitere scharfe Worte fielen. Die AfD legte Klage ein. In der kommenden Woche geht der Fall vor das Hamburger Verwaltungsgericht. Die MOPO hat erfahren, wie die Anwältin von Werner-Boelz seine Chancen einschätzt – und ob der Bezirkschef wieder so handeln würde.

„Aus meinem Amtsverständnis eine notwendige Reaktion“, sagte Werner-Boelz am Donnerstag über seine Äußerung vor zwei Jahren. Was war geschehen? In der Bezirksversammlung am 24. März 2022 wurde unter anderem über den Angriffskrieg auf die Ukraine debattiert.

Der AfD-Bezirksabgeordnete Thorsten Janzen hatte den Angriff Russlands auf das Nachbarland zunächst verurteilt und gesagt, dass man den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen müsse. Aber dann folgten diese Sätze: „Hierbei müsse man aber darauf achten, dass dies nicht von Menschen ausgenutzt werde, die nicht in der Ukraine lebten und aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kämen. Hier müsse man genau prüfen.“

AfD zieht gegen Bezirkschef vor Gericht

Laut Protokoll erwiderte Bezirksamtschef Michael Werner-Boelz: „Ich denke nicht, dass es sein kann, dass solch eine Debatte mit solch einem Beitrag einer demokratiefeindlichen Organisation beendet werden kann.“ Er bezeichnete die AfD weiter als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismus, der Meinungsfreiheit“.

Der Bezirksamtschef habe sein Amt missbraucht, um „parteipolitische Hetze zu betreiben“, sagte der AfD-Bezirksvorsitzende Krzysztof Walczak später. Er sprach von einem „schwerwiegenden Neutralitätsverstoß eines grünen Desperados“, den die AfD nicht dulden werde. Der AfD-Bezirksverband hatte gegen die Wortwahl Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Der Prozess startet am kommenden Mittwoch.

Kann Michael Werner-Boelz den Prozess gewinnen?

„Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz für unsere Demokratie und gegen die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen nicht gegen meine Neutralität verstößt”, sagte Werner-Boelz am Donnerstag. Im Gegenteil: Er sehe dieses Engagement als Teil seiner Dienstpflicht an. Würde er sich wieder so äußern? „Wenn es notwendig ist, ja”, so der Bezirks-Chef.

Seine Anwältin Cornelia Ganten-Lange sagte, die AfD habe schon häufiger in anderen Bundesländern solche Verfahren geführt. Meist habe die AfD gewonnen, wenn der Betroffene in Ausübung seiner Amtsfunktion derartige Äußerungen getätigt hat. Deshalb argumentiert sie: „Die Äußerungen sind nicht in der Rolle des Bezirksamtsleiters gefallen.” In der Bezirksversammlung habe Werner-Boelz keine Rolle als Hoheitsträger. Er dürfe zwar Anmerkungen abgeben, aber nicht abstimmen oder Entscheidungen treffen.

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Sollte es zu einer Verurteilung kommen, geht Werner-Boelz allerdings nicht davon aus, dass diese berufliche Konsequenzen für ihn haben könnte. „Ich lasse mich in diesem Einsatz für Demokratie, Pluralismus und Meinungsfreiheit nicht einschüchtern”, betont er.

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