Cum-Ex: Staatsanwalt hatte „kein Problem“ mit Hamburger Entscheidung
Sie telefonierten mehrfach: Dass die Hamburger Beamtin die Steuern nicht von der Bank zurückfordern wollte, darin sah der Kölner Oberstaatsanwalt „kein Problem“.
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Vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Steuergeldaffäre ist am Freitag der Kölner Oberstaatsanwalt Alexander Fuchs befragt worden. Der 48-Jährige hatte mehrfach mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Hamburger Finanzamt für Großunternehmen telefoniert, bevor diese entschied, Steuern in Millionenhöhe aus Cum-Ex-Geschäften nicht von der Warburg-Bank zurückzufordern.
Von wem die Initiative für den Kontakt im Jahr 2016 ausgegangen war, das „weiß ich nicht mehr genau“, sagte Oberstaatsanwalt Fuchs in der Befragung. Er habe zwar mehrfach mit der Sachbearbeiterin telefoniert, an einzelne Inhalte aus den Gesprächen könne er sich aber nicht mehr erinnern. Über einige Inhalte der Telefonate hatte die Sachgebietsleiterin allerdings Vermerke angelegt.
Hamburger Finanzbeamtin beriet sich mit Kölner Staatsanwalt
„Ich wollte vermeiden, dass wir zu einer unterschiedlichen Bewertung des Sachverhalts kommen“, sagte Fuchs über den Grund der Gespräche. Dass die Hamburger Beamtin die Steuern nicht von der Bank zurückfordern wollte, darin sah Fuchs „kein Problem“.
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Vor einer Verjährung des Millionenbetrags hatte der Oberstaatsanwalt nach eigener Aussage damals keine Sorge. Er habe bereits im Herbst 2016 Kenntnis von der im April 2017 kommenden Reform des Vermögensabschöpfungsrechts gehabt. „Wenn sich am Ende der Ermittlungen herausstellen sollte, dass sich Verantwortliche von Warburg strafrechtlich relevant verhalten hätten, dann hätten wir auch die Möglichkeit gehabt, die Steuern einzuziehen“, sagte Fuchs.
Darum geht es im Hamburger Cum-Ex-Fall
Zudem hätten einige Erkenntnisse noch nicht vorgelegen. Von einer möglichen politischen Einflussnahme auf den Fall habe er keine Kenntnis. Die Hamburger Warburg-Bank war in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt. Dabei lassen sich Banken Steuern zweimal erstatten, die nur einmal gezahlt wurden.
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Hamburg ließ 2016 mögliche Steuernachforderungen von 47 Millionen Euro verjähren, weil eine Steuerhinterziehung nicht nachweisbar gewesen sei. Eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst 2017 nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.
Scholz und Tschentscher haben Vorwürfe zurückgewiesen
Der Hamburger Ausschuss soll den Vorwurf der möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die Entscheidungen des Finanzamts klären.
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Vor allem geht es dabei um Hamburgs ehemaligen Bürgermeister Olaf Scholz sowie um Peter Tschentscher, der damals Finanzsenator war. Beide Politiker haben die Vorwürfe zurückgewiesen.