Corona-Ärger: Senat will Hamburg zum „Hotspot“ machen – Klage droht
Hamburg braucht noch in dieser Woche eine neue Corona-Verordnung, doch der Weg dahin ist steinig. Rot-Grün will die aktuellen Maßnahmen mit einem Antrag in der Bürgerschaft verlängern. Sollte das passieren, hat FDP-Landeschef Michael Kruse bereits eine Klage angekündigt.
Das bundesweite Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass spätestens ab dem 2. April die meisten Corona-Maßnahmen fallen. Allerdings dürfen Regionen weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen, wenn sie sich als „Hotspot“ definieren.
Hamburg soll „Hotspot“ werden
- Deutsch (Deutschland)
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Die ersten 4 Wochen für nur 1 € testen!Unbeschränkter ZugangWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen
Wenn Sie E-Paper Kunde sind, betrifft diese Änderung Sie nicht.
Hamburg braucht noch in dieser Woche eine neue Corona-Verordnung, doch der Weg dahin ist steinig. Rot-Grün will die aktuellen Maßnahmen mit einem Antrag in der Bürgerschaft verlängern. Sollte das passieren, hat FDP-Landeschef Michael Kruse bereits eine Klage angekündigt.
Das bundesweite Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass spätestens ab dem 2. April die meisten Corona-Maßnahmen fallen. Allerdings dürfen Regionen weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen, wenn sie sich als „Hotspot“ definieren.
Hamburg soll „Hotspot“ werden
Voraussetzung ist kein bestimmter Schwellenwert, sondern ein „dynamisches Infektionsgeschehen“, welches im Gesetz nicht näher definiert ist. Ob ein Gebiet zum „Hotspot“ wird, entscheiden letztlich die Landesparlamente.
Die Lage in Hamburg scheint derzeit entspannt: Die zweitniedrigste Inzidenz aller Bundesländer und eine Hospitalisierungsrate unter dem bundesweiten Durchschnitt. SPD und Grüne wollen trotzdem auf einem vorsichtigen Kurs bleiben. Am Mittwoch soll die Bürgerschaft ihren Antrag beschließen und Hamburg zum „Hotspot“ machen.
Das bedeutet die „Hotspot“-Regel für Hamburg
Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in Supermärkten sowie Zugangsbeschränkung (2G-plus) für „Tanzlustbarkeiten“ (Clubs) könnten dann bis Ende April beibehalten werden.
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Alle anderen Einschränkungen, etwa in der Gastronomie oder im Kulturbereich, würden wegfallen.
FDP kündigt Klage an
Die einzigen Fraktionen, die sich bislang gegen den Antrag positioniert haben, sind FDP und AfD. FDP-Fraktionschef Michael Kruse kündigte am Montagvormittag bereits eine Klage an, sollte in Hamburg die Hotspot-Regelung ausgerufen werden.
Das könnte Sie auch interessieren: Corona-Regeln laufen offiziell aus – diese Maßnahme will Tschentscher aber verlängern
„Vermeintlich hohe Inzidenzen sind keine ausreichende Begründung für das Ausrufen einer Hotspot-Regelung“, so Kruse. Auch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe nicht. „Sollte die Hamburgische Bürgerschaft diese Regelung am kommenden Mittwoch trotz rechtlicher Unzulässigkeit beschließen, werde ich gegen diese Regelung klagen“, so Kruse.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dagegen sagte am Montag am Rande von Beratungen mit seinen Länderkollegen: „Ich hoffe, dass noch mehr Bundesländer die Hotspot-Regelung nutzen.“ Wenn die Hotspot-Regel genutzt werde, „dann wird in der Bevölkerung noch einmal das Signal ankommen, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen.“