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Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2021.
  • Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2021.
  • Foto: (c) dpa

Briefwahl in Hamburg: So klappt es mit Wahlschein und Fristen

2021 wird ein Briefwahljahr. Mehr als doppelt so viele Hamburger:innen haben bisher die Briefwahl beantragt wie zum selben Zeitpunkt der vergangenen Bundestagswahl. Aber wie funktioniert das genau mit dem Antrag zur Briefwahl? Und wann muss er im Postkasten sein? Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.

Nur noch 20 Tage bis zur Bundestagswahl – inzwischen sollten alle Hamburger:innen eine Wahlbenachrichtigung in ihrem Briefkasten gefunden haben. Landeswahlleiter Oliver Rudolf sagte im NDR, er rechne damit, dass am Ende die Hälfte aller wahlberechtigten Hamburger:innen ihre Stimme per Briefwahl abgeben werden.

Bisher hat schon ein Viertel den Antrag auf Briefwahl gestellt. Vor vier Jahren entschieden sich insgesamt nur 37 Prozent aller wahlberechtigten Hamburger:innnen für die Briefwahl. Der diesjährige Briefwahl-Boom ist laut Experten stark durch die Pandemie bedingt.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Die Beantragung der Briefwahl kann per Post, online, per Fax oder persönlich in der Wahldienststelle erfolgen. Der Briefwahlantrag liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Er sollte unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die zuständige Wahldienststelle versandt werden. Der Antrag kann auch per Fax eingereicht werden. Adresse und Faxnummer befinden sich auf dem Briefkopf.

Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf (c) dpa
Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf
Hamburgs Landeswahlleiter Oliver Rudolf

Alternativ kann die Briefwahl auch online beantragt werden. Auf dem postalischen Antrag befindet sich ein QR-Code. Diesen Code einfach scannen und die persönlichen Daten online bestätigen. Die Beantragung der Briefwahl ist auch über die Webseite hamburg.de/briefwahl möglich. Eine weitere Möglichkeit ist die persönliche Briefwahl in der zuständigen Wahldienststelle. Dazu können die Wähler:innen mit ihrem Personalausweis oder Reisepass vorbeikommen.

Bis wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Online-Anträge zur Briefwahl sind bis zum 21. September möglich. Wer persönlich in der Wahldienststelle per Brief wählt, kann dies bis zum 23. September tun. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zwei Tage vor der Wahl, am Freitag, den 24. September, beantragt werden.

Am Samstag vor der Bundestagswahl (25. September) wird es zusätzlich von 8 bis 12 Uhr Sonderöffnungszeiten der Wahldienststellen geben, falls Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden. Diese Sonderöffnungszeiten sind auch für Menschen mit einer plötzlichen Erkrankung vorgesehen, die ihren Antrag nicht absenden konnten. Hierüber muss ein Nachweis vorgelegt werden.

Wie unterscheiden sich Erstimme und Zweitstimme?

Alle Wählenden haben zwei Stimmen. Auf der linken Seite des Wahlzettels wird das Kreuz für die Erststimme gemacht. Mit der Erststimme kann ein Politiker oder eine Politikerin aus dem örtlichen Wahlkreis gewählt werden, der oder die direkt in den Bundestag einziehen soll. Pro Wahlkreis gewinnt nur eine Person, die restlichen Stimmen verfallen.

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Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Wahlzettels entscheiden sich die Wählenden für eine Partei und deren Landesliste. Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele Sitze die Partei im Bundestag erhält.

Bis wann muss ich den Wahlbrief abschicken?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, dem 26. September, bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. September, abgeschickt werden. 

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim ausgeübt werden. Wer aufgrund von Behinderungen den Stimmzettel nicht selbst ausfüllen oder zur Post zu bringen kann, darf hierfür andere Personen um Hilfe bitten. Für diese Hilfe gelten bestimmter Vorgaben, die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind.

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Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung können sich über die Telefonnummer 115 oder online über das nächstgelegene Wahllokal mit Barrierefreiheit informieren. Mit dem Wahlschein und dem Personalausweis oder Reisepass kann in einem der zugänglichen Wahllokale im Wahlkreis gewählt werden.

Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung können kostenfrei vom Blinden und Sehbehindertenverband Hamburg (BSVH) eine Wahlschablone und eine Audio-CD mit Informationen anfordern. Telefonnummer: (040) 209 40 40 oder per E-Mail: info@bsvh.org. Die Inhalte der CD stehen, geordnet nach den sechs Wahlkreisen, auch zum Download zur Verfügung.

Hilfe, ich habe keine Briefwahlunterlagen erhalten

Keine Panik. Normalerweise sollten die Wahlunterlagen nach der Antragstellung innerhalb einer Woche im Briefkasten liegen. Ist das nicht passiert, können sich Wähler:innen an die zuständige Wahldienststelle wenden. Wichtig ist: Am Wahlsonntag nicht einfach mit der Wahlbenachrichtigung zum Wahllokal gehen. Wer für die Briefwahl registriert ist, kann nicht mehr im Wahllokal wählen.

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