Bundestagswahl ohne FDP? Hamburgs Landeswahlleiter prüft angeblichen Verstoß
Die Landeswahlleiter prüfen nach der Beschwerde eines FDP-Mitglieds die Landeslisten der Liberalen für die Bundestagswahl in 14 der 16 Bundesländer – auch in Hamburg. Sollte ein Verstoß festgestellt werden, wäre es möglich, dass die Partei in diesen Ländern nicht zur Wahl antreten kann.
Wie das Portal „Table.Briefings“ am Dienstag unter Berufung auf die Beschwerde berichtete, geht es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden. Ein Parteisprecher erklärte hingegen: Alle Anforderungen wurden erfüllt.
Delegierte sollen wohl handschriftlich Namen aufschreiben
Dem Bericht zufolge sind nur Niedersachsen und Berlin von der Beschwerde ausgenommen, Hamburg also betroffen. Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen in allen anderen Landesverbänden handschriftlich ja, nein, Enthaltung oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen.
Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden, zitierte „Table.Briefings“ aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter.
Keine Wahlkabinen, möglicherweise identifizierbare Stimmen
Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, so dass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei.
Der Beschwerdeführer verweist auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen. Darin heißt es: Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.
Landeswahlleiter prüfen die Beschwerden, FDP dementiert
Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums erklärte demnach, dass die Landeswahlleiterin die FDP bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten habe.
Aus der Bundespartei hieß es dagegen, die betreffenden Landesverbände beantragten, die Beschwerde zurückzuweisen. Alle Anforderungen seien erfüllt worden, erklärte ein Sprecher und fügte an: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass dieser Wahlkampf massiv von Beeinflussungen und irritierenden Nachrichten geprägt sein wird.“ (afp/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.