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Roman Reusch (AfD) und Peter Boehringer stehen in der Lobby des OVG und geben den Medien ein Statement.
  • Roman Reusch (AfD) und Peter Boehringer stehen in der Lobby des OVG und geben den Medien ein Statement.
  • Foto: dpa | Guido Kirchner

Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht bestätigte am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz.

Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.

Oberverwaltungsgericht sieht „unzulässige Diskriminierung“

Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben. Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“, hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine „unzulässige Diskriminierung“.

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an.

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Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag laut einer Mitteilung der Partei. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. AfD-Vize Peter Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. „Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“ (dpa/mp)

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