x
x
x
  • Foto: picture alliance/dpa

Ab Herbst: Hamburg beteiligt sich an von Corona gebeutelten Unternehmen

Viele Hamburger Unternehmen hat die Corona-Pandemie in eine finanzielle Krise gestürzt. Die Stadt nimmt sich in Pflicht und will sich ab Ende Oktober an davon betroffenen kleineren bis mittleren Unternehmen beteiligten.

Wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD)  mitteilte, bereite man sich auf rund 100 bis 150 Fälle vor Das entspricht ungefähr zehn Prozent der 1000 bis 2000 Unternehmen in Hamburg, die von der Größenordnung her für das Programm in Frage kommen könnten. Sie müssen zwischen 50 und 249 Mitarbeiter haben und eine Bilanzsumme sowie einen Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Von diesen drei Kriterien sind zwei zu erfüllen. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Unternehmen müssen im Kern gesund sein

Hamburg legt sich damit – ebenso wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen – unter ein Programm auf Bundesebene, das für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt. Mit Hilfe externer Experten werde geprüft, dass die Unternehmen im Kern gesund sind und lediglich durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind. Für die Beteiligungen, die Teil des Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramms sind, stehe eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darauf angewiesen sein könnten vor allem Firmen aus den Bereichen Tourismus und Einzelhandel, aber die Hilfe steht ebenso Industriebetrieben und allen anderen Branchen offen.

Das könnte Sie auch interessieren: Tschüs, Autos! Hamburg präsentiert Turbo-Plan für den Jungfernstieg

„Das ist eine Investition in die Zukunft Hamburgs“, sagte Dressel. „Jedes gesunde Unternehmen, das die Krise übersteht, zahlt künftig auch wieder Steuern.“ Die Stadt werde mit ihren Beteiligungen keinen unternehmerischen Einfluss ausüben und sich nach spätestens sieben Jahren wieder davon trennen. Im besten Fall könne sie die Beteiligungen mit einer Marge wieder verkaufen. „Das ist gut für die Steuerzahler.“ Gesetz und Verordnungen sollen Anfang September in den Senat eingebracht werden und dann bis Ende Oktober durch die Bürgerschaft. Der Zeitpunkt ist wichtig, weil im September einige Corona-Regelungen im Insolvenz- und Unternehmensrecht auslaufen und die Firmen deshalb vor neuen Schwierigkeiten stehen könnten. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp