Schönheits-OPs im Wohnzimmer: Pfusch-Heilpraktikerin wehrt sich gegen Strafe
Sie führte Schönheitsbehandlungen in ihrem Wohnzimmer durch. Und dabei ging einiges schief. Im Sommer vergangenen Jahres war eine 35-jährige Hamburgerin wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch dieses Urteil wollte die selbsternannte Faltenglätterin nicht akzeptieren. Am Dienstag fand der Berufungstermin vor dem Hamburger Landgericht statt – mit unerwartetem Ende.
- Deutsch (Deutschland)
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Sie führte Schönheitsbehandlungen in ihrem Wohnzimmer durch. Und dabei ging einiges schief. Im Sommer vergangenen Jahres war eine 35-jährige Hamburgerin wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch dieses Urteil wollte die selbsternannte Faltenglätterin nicht akzeptieren. Am Dienstag fand der Berufungstermin vor dem Hamburger Landgericht statt.
Übertrieben aufgespritzte Lippen, starkes Make-up, künstliche Fingernägel: Özlem A. sieht aus, als wäre sie ihre eigene treueste Kundin. Komplett in schwarz gekleidet, nimmt sie am Dienstag neben ihrer Anwältin im Gerichtssaal Platz und legt ihr ledernes Handtäschchen vor sich auf den Tisch.
Blaue Nase, schiefe Lippe: Kundinnen klagen über Pfusch-Behandlungen
Sie ist hier heute angetreten, um sich gegen eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung zu wehren, die das Amtsgericht Hamburg im Juni vergangenen Jahres gegen sie verhängt hatte – wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und gefährlicher Körperverletzung in insgesamt elf Fällen.
Wie viele Menschen die 35-Jährige tatsächlich mit ihren unprofessionell verabreichten Hyaluron-Spritzen entstellt hat, ist unklar. Nur einige hatten die Fehlbehandlung zur Anzeige gebracht. Darunter eine Kundin, deren Nase nach der Spritze stark angeschwollen und blau angelaufen war. Einer anderen hing die Lippe noch zwei Jahre nach der Behandlung an der Seite schief herab. Weitere Kundinnen litten noch monatelang unter Schmerzen.
Özlem A. hatte sich nach dem Urteil entschuldigt: „Es war nie meine Absicht jemandem wehzutun. Es tut mir leid.“ Dennoch wollte sie die Strafe nicht akzeptieren, was auch mit ihrer Lebenssituation zu tun haben dürfte: A. ist Mutter von drei Kindern, zwei davon sind noch klein.
Gegen die falsche Heilpraktikerin laufen noch weitere Verfahren
Der Vorsitzende Richter warnt Özlem A. am Dienstag jedoch davor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Denn: Es laufen noch weitere Verfahren gegen die 35-Jährige! Dabei geht es um Betrug sowie um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der Richter weist A. darauf hin, dass, sollte es hier ebenfalls zu Verurteilungen kommen, die Freiheitsstrafen aufsummiert würden. Dann würde die Grenze von zwei Jahren überschritten, die eine Aussetzung zur Bewährung überhaupt nur möglich macht. Heißt: Die 35-Jährige müsste ins Gefängnis.
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Um dem vorzubeugen, bietet die Staatsanwaltschaft Özlem A. einen Kompromiss an: Wenn sie auf die Berufung verzichtet, würde das Verfahren wegen Betrugs aus Nichtigkeitsgründen eingestellt. Nach einer kurzen Beratung mit ihrer Anwältin stimmt die frühere Altenpflegerin, die lieber Schönheitsdoktorin sein wollte, zu und schürzt die vollen Lippen. Kein Zweifel: Zumindest bei sich selbst hat sie mit der Hyaluron-Behandlung noch nicht abgeschlossen.