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Menschen feiern eine Party
  • Wer an Silvester eine Party in seiner Mietwohnung feiern möchte, sollte die Pläne möglichst vorab mit seinen Nachbarn teilen. (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO / agefotostock

Party, Böller, Feuergefahr: Das müssen Mieter an Silvester wissen

Große Party, laute Musik und bunte Böller: Vielerorts wird am Silvesterabend ausgelassen gefeiert – auch in heimischen Mietwohnungen. Der Mieterverein zu Hamburg mahnt jedoch, dabei auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Und auch beim Feuerwerk gibt es so einiges zu beachten.

Ausgelassenes Feiern zum Start ins neue Jahr ist für viele fast schon Tradition, doch der Mieterverein mahnt: Die Hausordnung für Mietwohnungen gilt auch an Silvester. So sieht der aktuelle „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ vor, dass auch in der Zeit von 21 Uhr am 31. Dezember bis 7 Uhr am 1. Januar unbedingt Ruhe einzuhalten ist.

Ruhezeiten müssen auch an Silvesterabend eingehalten werden

„Am besten ist es, wenn Mieter:innen die Interessen ihrer Nachbar:innen bereits bei der Planung ihrer Silvesterfeier mit in den Blick nehmen und diese möglichst einbeziehen“, empfiehlt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Natürlich bedeutet eine rechtzeitige Anmeldung der Party kein Freifahrschein für unbegrenztes Stören der Nachtruhe. Jedoch würden informierte Nachbarn oftmals mehr Verständnis für etwaige Störungen zeigen, so der Mieterverein.

Wer mit Böllern und Raketen ins Jahr 2024 starten möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend Platz beim Zünden der Feuerwerkskörper vorhanden ist – im Treppenhaus, Hauseingang oder auf dem Balkon sollte demnach niemals geböllert werden.

Kein Feuerwerk an Binnenalster und Rathaus

Zusätzlich gilt im ganzen Hamburger Stadtgebiet, dass Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember ab 18 Uhr bis 1. Januar um 1 Uhr gezündet werden dürfen. Im Bereich der Binnenalster und des Rathauses wiederum, ist das Böllern und Mitführen von Feuerwerkskörpern gänzlich untersagt – Widersacher riskieren eine Geldbuße.

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Um seine Mietwohnung zu schützen, mahnt der Verein zudem, alle Fenster, Dachluken, Balkon- und Terrassentüre schließen und brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen. (mwi)

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