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Parkplatznot: Anwohnerparken stellt Geschäftsleute vor Probleme

Rotherbaum –

Anwohnerparkplätze sollen in Hamburgs belebten Gegenden die Parkplatzsuche für Anwohner erleichtern. Für die ansässigen Geschäftsleute scheinen sie die Lage zu verschlimmern: Mitarbeiter und Firmenwagen erhalten keine regulären Ausweise. Spezielle Ausnahmegenehmigungen kosten pro Fahrzeug ordentlich Gebühren und werden nur nach individueller Prüfung ausgegeben. In Rotherbaum regt sich dagegen jetzt Widerstand.

Jeden Tag fährt Chefin Anne Effenberger mit ihrem E-Auto aus Schleswig-Holstein nach Hamburg zur „Vollkornbäckerei Effenberger“. An der Straße Rutschbahn in Rotherbaum liegt die Zentrale des Unternehmens, das in der Stadt insgesamt sechs Filialen betreibt. Seit September diesen Jahres ist die Straße Anwohnerparkgebiet.

Anwohnerparken in Hamburg: Alle drei Stunden ein Ticket ziehen

Weil Anne Effenberger in dem Bereich aber nicht wohnt, sondern nur arbeitet, erhält sie für ihr Auto keinen Parkausweis. „Ich muss alle drei Stunden umparken und einen neuen Parkausweis ziehen“, sagt Effenberger zur MOPO.

Neben ihrem privaten Auto müssen auch die Lieferwagen der Bäckereikette regelmäßig in dem Viertel parken. Doch lediglich zwei der acht Lieferwagen haben eine Ausnahmegenehmigung für das Anwohnerparkgebiet erhalten.

Hamburg-Rotherbaum: Geschäftsleute verärgert über Bewohnerparken

Nebenan in der Dillstraße hat Zahntechnikermeister Rolf Schulz seit 40 Jahren seine Firma. Für ihn hat sich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wiederum etwas anderes überlegt. Schulz hatte für vier Firmenwagen eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Im Bewohnerparkgebiet rund um den Grindel dürfen Anwohner gegen eine Gebühr das ganze Jahr lang parken.

Im Bewohnerparkgebiet rund um den Grindel dürfen Anwohner gegen eine Gebühr das ganze Jahr lang parken. 

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Am Ende wurden zwei Anträge genehmigt – die Autos dürfen aber nur jeweils drei Stunden im Gebiet parken. „Viele Gewerbebetriebe aus dem Bezirk haben dieselben Probleme“, sagt Schulz. „Meine Mitarbeiter wissen teilweise auch nicht, wie sie zur Arbeit kommen sollen.“

Parkplatz-Posse: Das sagt die Hamburger Verkehrsbehörde

Die MOPO fragt bei der Hamburger Verkehrsbehörde nach. „Generell ist es natürlich nicht unser Anliegen, die Gewerbetriebenden aus den Bewohnerparkgebieten zu verdrängen“, heißt es aus der Behörde. „Allerdings macht die schwierige Parksituation Schritte erforderlich, die nach der sehr strikten Straßenverkehrsordnung umzusetzen sind.“

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Auf Grundlage der „bundesweiten verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“, können nur Bewohner, die im entsprechenden Bereich gemeldet sind oder dort ihren Zweitwohnsitz haben, einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Anwohnerparken: Diese Ausnahmen gibt es

Ausnahmegenehmigungen würden nur erteilt, „wenn die Dringlichkeit der Arbeit oder die Art der Tätigkeit einen längeren und häufigeren Weg zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle unmöglich macht, zum Beispiel bei Wasserrohrbrüchen oder Stromausfällen.“

Immer mehr Bewohnerparkgebiete entstehen in Hamburg wie hier in der Nähe des Flughafens.

Immer mehr Bewohnerparkgebiete entstehen in Hamburg wie hier in der Nähe des Flughafens.

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Bei dringenden Notfallarbeiten dürfe die Ausnahmegenehmigung für maximal drei Stunden genutzt werden. Die Anreise von Mitarbeitern zur Arbeitsstelle falle ausdrücklich nicht darunter. Die Anträge für Ausnahmegenehmigungen würden in jedem Einzelfall individuell geprüft.

Ausnahmen kosten Verwaltungsgebühren

Anwohner zahlen pro Jahr für den Ausweis per Online-Antrag 25 Euro. Für alle anderen Fahrzeuge gilt eine Parkscheinpflicht. Zwei Euro pro Stunde kostet der Schein, maximal drei Stunden Parkzeit sind erlaubt. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende kostet 250,30 Euro an Verwaltungsgebühren für ein Jahr. Sollte der Antrag abgelehnt werden, sind immerhin trotzdem noch 187,50 Euro Verwaltungsgebühren fällig.

LBV: „Erheblicher Verwaltungsaufwand“ 

Warum ist das so teuer? Die LBV schreibt dazu, bei der Prüfung von Anträgen für Gewerbetreibende falle ein „erheblicher Verwaltungsaufwand“ an. Auch bei der Ablehnung eines Antrags müsse vorher eine vollständige Prüfung erfolgen.  Je „Ausnahmetatbestand“ und je Fahrzeug/Person können nach Gebührentarif auch zwischen rund 10 Euro und 767 Euro anfallen.

Anscheinend bedeuten die derzeitigen Regelungen für Bewohnerparkgebiete einen großen Aufwand auf beiden Seiten des Schreibtischs.

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