Sommerterrasse oder Parkplatzfläche? Der Zoff um Hamburgs Außengastro geht weiter
Sommerterrassen auf Bürgersteigen und Parkplätzen – sie waren in den vergangenen zwei Jahren oftmals die Rettung für Hamburgs Corona-gebeutelte Gastronomie. Die zusätzlichen Außenflächen sollten den Restaurants und Cafés dabei helfen, nach den Lockdown-bedingten Umsatzeinbußen mehr Gäste empfangen zu können. Auch in diesem Jahr beantragen viele Wirte wieder Sondergenehmigungen – nicht immer mit Erfolg.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte zu Beginn des Jahres eigentlich erklärt, dass auch für 2022 wieder „großzügig Sondernutzungsgenehmigungen für die Außengastronomie“ erteilt werden sollen. Auch die Gebühren dafür würden bis zum Jahresende wieder erlassen, hieß es damals.
Aber: Wegen „zahlreichen Beschwerden der Anwohnerschaft und Anlieger:innen“ sollten Parkplätze und Liefer- beziehungsweise Ladezonen von der Regelung ausgenommen sein. Das Problem: Die meisten Gastronomen haben aufgrund von schmalen Gehwegen und kaum vorhandenen öffentlichen Plätzen vor ihren Türen gar keine andere Möglichkeit, als die Tische in Parkbuchten aufzustellen.
Sommerterrassen auf Bürgersteigen und Parkplätzen – sie waren in den vergangenen zwei Jahren oftmals die Rettung für Hamburgs Corona-gebeutelte Gastronomie. Die zusätzlichen Außenflächen sollten den Restaurants und Cafés dabei helfen, nach den Lockdown-bedingten Umsatzeinbußen mehr Gäste empfangen zu können. Auch in diesem Jahr beantragen viele Wirte wieder Sondergenehmigungen – nicht immer mit Erfolg.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hatte zu Beginn des Jahres eigentlich erklärt, dass auch für 2022 wieder „großzügig Sondernutzungsgenehmigungen für die Außengastronomie“ erteilt werden sollen. Auch die Gebühren dafür würden bis zum Jahresende wieder erlassen, hieß es damals.
Aber: Wegen „zahlreichen Beschwerden der Anwohnerschaft und Anlieger:innen“ sollten Parkplätze und Liefer- beziehungsweise Ladezonen von der Regelung ausgenommen sein. Das Problem: Die meisten Gastronomen haben aufgrund von schmalen Gehwegen und kaum vorhandenen öffentlichen Plätzen vor ihren Türen gar keine andere Möglichkeit, als die Tische in Parkbuchten aufzustellen.
Sommerterrasse oder Parkplatzfläche? Der Zoff um Hamburgs Außengastro geht weiter
Nachdem sie lautstark gegen das Parkplatz-Verbot protestiert hatten, wurde jetzt eine eingeschränkte Nutzung genehmigt – jedenfalls für Freitag bis Sonntag. „Tagsüber müssen wir die Parkflächen für Autos freihalten, von 17 bis 22 Uhr dürfen wir sie benutzen“, sagt Marian Kreuzer, Betriebsleiter des „Weinladen“ an der Paul-Roosen-Straße (St. Pauli). Allerdings: „Viele benachbarte Läden haben nur Tagesgeschäft. Das bringt also gar nichts“, so Kreuzer zur MOPO.

Zudem sei die Nutzung der Parkflächen mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Wir müssen ständig Betonklötze und Bauzäune auf- und abbauen. Dann müssen wir darauf achten, dass dort kein Auto mehr steht, also Verbotsschilder aufstellen. Gegebenenfalls müssen wir sogar Autos abschleppen lassen“, so Kreuzer. „Wenn man das alles zusammen sieht, ist das kein Entgegenkommen vom Bezirk, sondern ein ,In die Tonne treten’“.
Andere Hamburger Bezirke sehen die Situation – auch bedingt durch andere verkehrstechnische Voraussetzungen in den entsprechenden Stadtteilen – entspannter, die Bezirksämter Wandsbek und Harburg etwa. Sie erklärten, dass dort entsprechende Flächen wie Gehwege auch in diesem Jahr von den Gastronomen genutzt werden dürften. Bislang seien dort jedoch noch gar keine Anträge zur Nutzung von Parkflächen eingegangen.
So handhaben es andere Bezirke in Hamburg
In Bezirk Eimsbüttel ist im Februar beschlossen worden, dass öffentliche Wege und Außenflächen ebenfalls weiterhin für Außengastronomie genutzt werden können. Aktuell seien dort rund 200 Genehmigungen für die Sondernutzung von Gehwegen und Parkflächen erteilt worden, hieß es.
Auch im Bezirk Altona wurden pandemiebedingte Sondernutzungen für Flächen wie Parkbuchten und Ladezonen erteilt. Dies werde auch für Sommer und Herbst 2022 fortgeführt, so die Ansage.
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Der Hamburger Senat hat für die Gastronomen zur Entlastung eine Gebührenfreiheit für die Sondernutzungen der Außengastronomie bis Ende des Jahres beschlossen. Wer Tische und Stühle im Außenbereich aufstellt, muss dafür also nichts zahlen – er braucht nur einen geeigneten Platz vor der Tür, den er bewirtschaften darf.