Parkplatz-Zoff endet in blutiger Prügel-Attacke
Blutiger Parkplatz-Zoff: Ein hitziger Streit zweier Männer um einen Parkplatz am Mühlenkamp endete im November 2021 in einer dunklen Gasse – der eine liegt blutend am Boden, der andere flieht zu Fuß. Es war nicht die einzige Straftat des Angreifers. Nun wurde der Fall verhandelt.
L. (29) setzte sich in den Audi seiner Schwester und fuhr zum Mühlenkamp – ohne Führerschein und ohne Idee, was folgen würde. Er parkte den Wagen für kurze Zeit im Halteverbot, um Besorgungen zu machen. Als er wiederkam, geriet er in einen Streit mit zwei Frauen und K. (44). Letzterer zog an jenem Tag um und nutzte die Halteverbotszone als Fläche zum Ein- und Ausladen – der Audi störte den Umzug.
Blutiger Parkplatz-Zoff: Ein hitziger Streit zweier Männer um einen Parkplatz am Mühlenkamp endete im November 2021 in einer dunklen Gasse – der eine liegt blutend am Boden, der andere flieht zu Fuß. Es war nicht die einzige Straftat des Angreifers. Nun wurde der Fall verhandelt.
L. (29) setzte sich in den Audi seiner Schwester und fuhr zum Mühlenkamp – ohne Führerschein und ohne Idee, was folgen würde. Er parkte den Wagen für kurze Zeit im Halteverbot, um Besorgungen zu machen. Als er wiederkam, geriet er in einen Streit mit zwei Frauen und K. (44). Letzterer zog an jenem Tag um und nutzte die Halteverbotszone als Fläche zum Ein- und Ausladen – der Audi störte den Umzug.
Über ein Jahr später sagt K. als Zeuge vor dem Amtsgericht St. Georg aus: Die Situation sei aufgeladen gewesen. Aus Affekt heraus schlug K. gegen den Seitenspiegel, sodass Schäden am Auto entstanden – L. fuhr mit dem Wagen ab.
Mann schlägt seinen Streitpartner nieder
„Ich habe gekocht innerlich“, berichtet L. vor Gericht. Ihm wird fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 29-Jährige erzählt: Die Auseinandersetzung am Wagen ließ ihm keine Ruhe, so kehrte er zu Fuß zurück und forderte K. auf, „das zu klären.“
Die beiden Männer gingen in eine Häusergasse, danach weichen die Erinnerungen voneinander ab: K. erzählt von einem Faustschlag. Der 44-Jährige geht zu Boden, Tritte folgen. Der Angeklagte bestätigt die Schläge, aber er habe „definitiv nicht zugetreten.“ Nach der Attacke verlässt L. den Tatort, lässt K. mit Platzwunden im Gesicht und einer Nasenfraktur am Boden liegen.
Angeklagter war mehrfach vorbestraft
L. ist ausgebildeter Sportkaufmann, aber seit November 2022 arbeitssuchend. Derzeit lebe er bei seiner Mutter und von Ersparnissen. Auch bezahlt er Unterhalt für zwei Kinder. Der Angeklagte bestätigt auf Frage der Richterin, er habe aufgrund einer Sperre durch eine Vorstrafe nie einen Führerschein besessen. Auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung war L. bereits vorbestraft – dies wird im Urteil negativ vermerkt.
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Für den 29-Jährigen spricht jedoch sein reuevolles Geständnis. Ob es wirklich zu Tritten kam, bleibt auch nach den Verlesungen weiterer Zeugenberichte nicht eindeutig. Somit liegt das Urteil bei 140 Tagessätzen je 10 Euro, sowie einer einjährigen Sperrfrist für den Erwerb des Führerscheins.