„Einer Demokratie unwürdig”: Streit um Palästina-Demos – das gilt wirklich
Die pro-palästinensischen Demonstrationen halten die städtische Politik seit Tagen in Atem. Die Sorge ist groß, dass auf Hamburgs Straßen der terroristische Massenmord der Hamas gebilligt und deren Opfer verhöhnt werden. Per Allgemeinverfügung wurden deshalb Kundgebungen untersagt. Die Linke sieht darin ein Pauschalverbot aller pro-palästinensischen Versammlungen und kritisiert eine „nicht hinnehmbare“ Stigmatisierung der Teilnehmer. Beim genaueren Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Allgemeinverfügung ist gar kein Komplettverbot.
Die pro-palästinensischen Demonstrationen halten die städtische Politik seit Tagen in Atem. Die Sorge ist groß, dass auf Hamburgs Straßen der terroristische Massenmord der Hamas gebilligt und deren Opfer verhöhnt werden. Per Allgemeinverfügung wurden deshalb Kundgebungen untersagt. Die Linke sieht darin ein Pauschalverbot aller pro-palästinensischen Versammlungen und kritisiert eine „nicht hinnehmbare“ Stigmatisierung der Teilnehmer. Beim genaueren Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Allgemeinverfügung ist gar kein Komplettverbot.
Es sind schwere Vorwürfe, die die Hamburger Linksfraktion derzeit gegen die Versammlungsbehörde erhebt: „Das pauschale Verbot aller pro-palästinensischen Versammlungen über einen Zeitraum von mittlerweile zehn Tagen ist ein Skandal und einer Demokratie unwürdig“, sagte Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Die Solidaritätsbewegung mit Palästina werde mit Hamas-Sympathisanten über einen Kamm geschert. Der Behörde wirft Celik eine „autoritäre Verbotspolitik“ vor, die den „zulässigen Meinungskorridor“ einschränke. Die Fraktion fordert die sofortige Aufhebung des Verbots. Auch die Grüne Jugend Hamburg kritisiert die Einschränkungen für Angehörige der leidenden Zivilbevölkerung in Gaza: „Dass diese Menschen ihre Wut, ihre Trauer und Verzweiflung nicht auf die Straßen unserer Stadt bringen können, ist sehr fragwürdig“, sagte Sprecherin Hanna Belgardt.
Hamburg: Kein Komplettverbot für Palästina-Demos
Tatsächlich hat die Versammlungsbehörde die am 15. Oktober beschlossene Allgemeinverfügung bereits zweimal verlängert. Danach sind alle Versammlungen untersagt, die im „Zusammenhang mit dem Einmarsch der israelischen Armee in den Gazastreifen“ stehen und „inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlungen)“. Bei Teilnahme an einer solchen Versammlung droht eine Geldbuße von bis zu 500 Euro, Veranstalter müssen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
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Ein Komplettverbot also? Nein, denn die Verfügung bezieht sich ausdrücklich auf nicht-angemeldete Demonstrationen, also Spontanversammlungen. Dies bestätigte auch die Polizei Hamburg auf MOPO-Anfrage: „Die Allgemeinverfügung schließt die Anmeldung einer Demonstration nicht aus“, so Pressesprecher Florian Abbenseth. Die Behörde prüfe jede Anmeldung intensiv, ein Verbot werde erst als letztes Mittel ausgesprochen.
Die Verwaltungsgerichte bestätigen die Rechtmäßigkeit
Die pro-palästinensische Demo auf dem Steindamm am vergangenen Samstag ist das jüngste Beispiel dieses Vorgehens: Die Kundgebung mit rund 300 Teilnehmern fiel nicht unter die Allgemeinverfügung, da sie im Voraus angemeldet worden war. Sie wurde jedoch per Einzelverfügung verboten. Der Polizei zufolge geschah dies aufgrund einer Gefahrenprognose. Eine Klage gegen die Verfügung blieb ohne Erfolg: Die Hamburger Verwaltungsgerichte bestätigten die Rechtmäßigkeit des Verbots.
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Gegen die Allgemeinverfügung wiederum lägen bisher keine Klagen vor, sagte ein Gerichts-Sprecher der MOPO. Sie gilt noch bis einschließlich Mittwoch, den 25. Oktober.