Angeklagte sitzt im Gerichtssaal
  • Die Angeklagte im Amtsgericht St. Georg
  • Foto: / Florian Quandt

Oralsex vor den Augen von Kindern: Frau (47) verurteilt

Vor den Augen von drei Fünftklässlerinnen soll Sabine J. (Name geändert) im vergangenen Jahr direkt bei einer Schule Oralsex praktiziert haben. Am Amtsgericht St. Georg bestreitet die 47-Jährige die Vorwürfe. Sie sei vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft hält diese Aussage allerdings nicht für glaubhaft.

Laut Anklage soll J. am 26. Mai 2020 vor der Stadtteilschule Hamburg-Mitte in der Bülaustraße „an einem unbekannt gebliebenen Mann den Oralverkehr ausgeführt haben“. Drei Schülerinnen der 5. Klasse beobachteten die Angeklagte und informierten eine Lehrerin.

Amtsgericht St. Georg: Oralsex vor Stadtteilschule

Diese forderte J. laut eigener Aussage dazu auf, sofort zu gehen. „Die Kinder haben es als eklig empfunden“, sagt sie in der Verhandlung. Aber J. und der unbekannte Mann seien nur ein paar Schritte weiter die Treppe hochgegangen und hätten dort weitergemacht. Erst nach erneuter Aufforderung hätten die beiden sich schließlich entfernt.

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In ihrer Vernehmung am Dienstag bestreitet die Angeklagte den Vorfall nicht, stellt ihn aber grundlegend anders dar: „Ich war mit Freunden etwas trinken und hatte auch Tabletten genommen gegen Schlafprobleme“, sagt sie. „Dann wurde ich von einem Mann von hinten gepackt, er hat mich geschlagen und mich runtergedrückt.“ Sie habe sich nicht prostituiert, sondern sei vergewaltigt worden.

Oralsex vor Stadtteilschule: Angeklagte vor Gericht

Die Zeugen wiederum sagen, sie hätten keine Zwangshandlung feststellen können. J. sei nach der Aufforderung einfach ein paar Schritte nach hinten gegangen und hätte dort weitergemacht. Auch sichtbare Verletzungen habe es keine gegeben.

J. ist mehrfach vorbestraft, die Richterin verlas nur einige der Verurteilungen, darunter Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen. Die 47-Jährige sei zudem bekannt aus dem Drogen- und Prostitutionsmilieu. Seit drei Monaten ist die Angeklagte laut eigener Aussage in einer Entzugsklinik.

Angeklagte wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt

Die Richterin folgte schließlich in großen Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu 90 Tagessätzen à zehn Euro. Vieles spreche in Bezug auf die Vergewaltigung für eine Schutzbehauptung. Als mildernder Umstand wurde gewertet, dass J. wahrscheinlich unter Drogen stand oder unter Entzugserscheinungen litt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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