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Rahman O. wird verletzt abtransportiert
  • Rahman O. wird nach der Amokfahrt verletzt abtransportiert (Archivbild)
  • Foto: Mücahid Güler

Nur Schüsse konnten ihn stoppen: Amokfahrer erneut vor Gericht

Völlig zugedröhnt raste Rahman O. im Oktober 2015 durch Hamnburg, ignorierte rote Ampeln und überfuhr dabei fast zwei Zollbeamte. Erst als ein Beamter auf ihn schoss, gab er auf. Für seine Amokfahrt wurde er zwei Jahre später zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verdonnert. Ein Urteil, mit dem er nicht einverstanden war. Jetzt beginnt der Berufungsprozess.

In der Nacht zum 28. Oktober 2015 ist Rahman O. mit einem Mietwagen unterwegs. Der heute 44-Jährige hat keinen Führerschein. Als zwei Zollbeamte ihn auf der Brücke des 17. Juni zwischen Harburg und Wilhelmsburg routinemäßig kontrollieren wollen, gibt er Gas. Mit teilweise 120 Sachen rast er durch die Stadt, ignoriert rote Ampeln und liefert sich eine Verfolgungsjagd mit den Beamten.

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In der Ernastraße hält er an, nachdem er bemerkt, dass es sich um eine Sackgasse handelte. Die Beamten steigen aus ihrem Fahrzeug aus. Doch Rahman O. gibt wieder Gas und überfährt im Rückwärtsgang beinahe zwei Zollbeamte, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. „Das war ein einschneidendes Erlebnis“, erinnert sich einer von ihnen später beim Prozess.

Amokfahrer von Wilhelmsburg erneut vor Gericht

Die Jagd endet schließlich auf der Weimarer Straße (Wilhelmsburg). Allerdings gibt der berauschte Amokfahrer nicht kampflos auf, rammt die Polizeiwagen, bis ein Zollbeamte in Todesangst drei Mal schießt: „Der hätte mich umgefahren“, sagt er dem Gericht. „Ich wusste, wenn ich jetzt nichts mache, komme ich nicht mehr nach Hause.“

Amokraser Rahman O. (39) mit seinem damaligen Verteidiger Marcus Wensing Bettina Blumenthal
Amokraser Rahman O. (39) mit seinem damaligen Verteidiger Marcus Wensing bei seinem ersten Prozess.

Rahman O. wird in Bauch, Arm und Unterschenkel getroffen, schlägt trotz der schweren Verletzungen heftig um sich, als die Beamten ihn aus dem Wagen ziehen wollen. Kein Wunder: Der Amokfahrer ist vollgepumpt mit Kokain. „Wir hatten 50 Gramm Koks, waren so vier fünf Leute“, wird er später vor Gericht aussagen, „ich habe ohne Ende reingehauen.“ Dass er keine Schmerzen spürte, wertete der psychiatrische Gutachter als Hinweis auf eine verminderte Schuldfähigkeit.

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Der Mann, der vier Kinder von drei Frauen, keine Ausbildung und schon mehrere Jahre in Haft verbracht hat, lässt von seinem Verteidiger vor Gericht erklären, er habe die Zollmänner in Zivil für Mitglieder einer verfeindeten Motorrad-Gang gehalten.


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Der Richter am Amtsgericht Harburg verdonnert ihn 2017 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Ein Urteil, mit dem er sich nicht abfinden will. Am Dienstag beginnt der Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht.

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