Erst die E-Scooter-Plage, jetzt das: In der Langen Reihe stapeln sich diese Roller
Noch stehen sie ordentlich aufgereiht in der Langen Reihe: Seit Neuestem warten über 20 Elektro-Roller der Marke Emmy darauf, ausgeliehen, genutzt und wieder abgestellt zu werden. Die Befürchtung der Anwohner und Gewerbetreibenden in St. Georg ist jedoch: So ordentlich bleibt das nicht. Einmal in Benutzung werden die Roller kreuz und quer die Gehwege blockieren. Und warum überhaupt müssen das plötzlich so viele sein? Dürfen die das?
Noch stehen sie ordentlich aufgereiht in der Langen Reihe: Seit Neuestem warten über 20 Elektro-Roller der Marke Emmy darauf, ausgeliehen, genutzt und wieder abgestellt zu werden. Die Befürchtung der Anwohner und Gewerbetreibenden in St. Georg ist jedoch: So ordentlich bleibt das nicht. Einmal in Benutzung werden die Roller kreuz und quer die Gehwege blockieren. Und warum überhaupt müssen das plötzlich so viele sein? Dürfen die das?
„Oh je, noch mehr Gelump, dass im Weg steht“, empört sich ein Spaziergänger. Ärger im Viertel gab es mit der elektronischen Scooter-Alternative schon. Diese blockieren immer wieder Fußgängerwege, versperren Eingänge und gefährden damit den Verkehr. Die Freude darüber, dass die Anzahl der viel größeren Roller im Viertel nun schlagartig gestiegen zu sein scheint, hält sich daher verständlicherweise in Grenzen.
Viele Anwohner sind schlichtweg genervt vom Elektro-Angebot
„Diese Roller begrüßten mich vor dem Post Kiosk, ich ärgere mich auf meinen Wegen von Alster zum Hauptbahnhof oder in die Lange Reihe schon genug über die herumliegenden und herumstehenden E-Scooter“ sagt Peter Kämmerer, langjähriger Bewohner des Viertels und ehemaliges Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Sollten nun noch mehr Roller dazukommen, ist Chaos wohl programmiert.
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„Das die so im Rudel auftreten ist neu, schafft Enge und ist auch einfach hässlich“, schimpft ein Gastronom aus der Straße. Kämmerer, der selbst einmal im Verkehrsausschuss saß, bezeichnet die Mietfahrzeuge als „Roller-Plage“.
Die Verkehrsbehörde ist weitestgehend machtlos
Sowohl die Elektro-Scooter wie auch die E-Roller sind als Gemeinbedarf definiert. Das bedeutet in der Praxis, dass diese überall im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Es gibt bisher keine gesetzliche Möglichkeit, den Anbietern und deren Kunden das Parken in dicht bewohnten Stadtteilen zu untersagen. Die schon eingeführten Abstellzonen für Scooter gibt es nur „aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen uns und den jeweiligen Firmen“, so Dennis Heinert, Sprecher der Verkehrsbehörde gegenüber der MOPO.
Mobilitätswende auf den Straßen oder Bremse auf den Gehwegen
Bis jetzt gibt es bei Rollern noch keine derartige Absprache. „Wenn sich die Flotte von Emmy nun deutlich vergrößert hat, müsste es auch hier dazukommen“. Für Heinert ist „die Lage rechtlich unbefriedigend“, seit eineinhalb Jahren bemüht sich die Behörde um eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene, welche den einzelnen Kommunen erlaubt, genaue Regeln für die Vermieter der Zweiräder aufzustellen.

Die Berliner Firma Emmy sieht in ihren Gefährten eine Bereicherung auf Hamburgs Straßen. Wie viele derzeit genau in der Stadt unterwegs sind, ist unklar, denn Emmy wollte sich gegenüber der MOPO dazu nicht äußern. Ein Mitarbeiter der Company sagte aber, „wir bemühen uns, es allen Anwohner recht zu machen. Die Roller werden an strategisch wichtigen und praktischen Punkten aufgestellt, mal mehr mal weniger. Wir wollen auch niemanden unnötig behindern und stellen auch manchmal falsch geparkte Fahrzeuge um“. Natürlich auf Kosten des Mieters, bei dem sieht Emmy sowieso den größten Teil der Verantwortung. Denn zum Fahren eines Rollers wird ein Führerschein der Klasse B benötigt und „da weiß der Fahrer doch selbst, wie die Verkehrsregeln sind“, so der Angestellte von Emmy.
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Polizei und Landesbetrieb Verkehr haben übrigens seit Oktober 2021 rund 10.000 Bußgeldbescheide für verkehrsbehindernd und verkehrsgefährdend abgestellte Elektro-Zweiräder ausgestellt. Und es werden stetig mehr Knöllchen. Eine „Plage“: Für den, der diese bezahlen muss und für den, der vorher über den Roller stolperte.