• Die Außenansicht des geplanten Dokumentationszentrums in der HafenCity.
  • Foto: Wandel Lorch Architekten / HafenCity Hamburg GmbH

NS-Nachfolgekonzern als Mieter: Ärger um Gedenkstätte: Senat ruft Verfassungsgericht an

Im Streit um die Gedenkstätte Hannoverscher Bahnhof in der HafenCity will der Senat sich nun an die Präsidentin des Verfassungsgerichtes wenden, wie aus einer Anfrage der Linken hervorgeht. Es geht um einen NS-Nachfolgekonzern, der Büroflächen oberhalb des Dokumentationszentrums beziehen soll – zum Entsetzen von Sinti-Verein und Ausschwitz-Kommitee.

Am Lohseplatz, dem ehemaligen Vorplatz des Hannoverschen Bahnhofs, wird ein Dokumentationszentrum entstehen, zum Gedenken an die mehr als 8000 Juden, Sinti und Roma, die von hier aus zwischen 1940 und 1945 in Ghettos und Konzentrationslager deportiert wurden.

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Eli Fel, 2. Vorsitzender der jüdischen Gemeinde Hamburg, spricht an der Gedenkstätte Hannoverscher Bahnhof in der Hafencity.

Foto:

picture alliance/dpa

Ärger um Andenken an Nazi-Opfer: Senat ruft Verfassungsgericht an

Seit einigen Wochen gibt es Ärger: Über den Räumen mit der Dauerausstellung hat ein Privatinvestor Büroflächen an die Firma Wintershall Dea vermietet, ein Gas- und Ölunternehmen, das – so die Betroffenen – „im Nationalsozialismus Nutznießer von Arisierungen und Betriebsaneignungen und in großem Umfang am System der NS-Zwangsarbeit beteiligt war.“

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Gleis an der Gedenkstätte Hannoverscher Bahnhof 

Foto:

picture alliance/dpa

Kulturbehörde und Investor haben für die Gedenkstätte ein 200-jähriges Dauernutzungsrecht vereinbart. In dem Vertrag steht auch, dass das Gebäude nicht so genutzt werden darf, dass es „in der Wahrnehmung der Opfer des Nationalsozialismus im Konflikt steht mit dem Zweck des Dokumentationszentrums.“

Gedenkstätte in HafenCity: Das sagt der Senat

Genau dieser Fall sei mit der Vermietung an das Ölunternehmen eingetreten, räumt der Senat ein: „Der Senat erkennt die Wahrnehmung der Opferverbände an, dass die Vermietung von Büroflächen an Wintershall Dea im Konflikt mit dem Dokumentationszentrum steht.“

Ob der Investor einen neuen Mieter suchen muss, soll jetzt – wie im Vertrag für solche Streitfälle festgeschrieben – die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts klären. Der Senat kündigt in seiner Antwort an, sie „kurzfristig anzurufen.“

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