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  • Foto: picture alliance/dpa

Not durch Corona-Krise: So will die Stadt allen Hamburgern finanziell helfen

Die Auswirkungen der Corona-Krise, die Kontaktsperren und Karriere-Pausen treffen vor allem Kleinunternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende hart. Viele fragen sich, wie sie finanziell überleben sollen. Was es jetzt für Möglichkeiten gibt und wie sich jeder Hilfe bei Mietprobleme holen kann, gibt es hier im Überblick.

Mit dem sozialen Schutzpaket der Stadt Hamburg soll es leichter sein, Sozialleistungen, wie zum Beispiel Hartz IV, zu beantragen und bewilligt zu bekommen. Alle Personen, die aufgrund der Pandemie in Not geraten sind, sollen so Hilfe bekommen. Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Melanie Leonhard (SPD), betont, dass das Schutzpaket nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Hamburger gedacht ist. „Niemand steht vor dem absoluten Nichts.“ Wenn nötig können laut Leonhard auch existenzsichernde Leistungen angeboten und Wohnkosten für mindestens sechs Monate oder länger übernommen werden.

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Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hält es für wichtig, „den Bürgerinnen und Bürgern schnell staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.“

Wer kann die Hilfsleistungen in Anspruch nehmen? Eine Übersicht

  • Arbeitslosengeld I erhält jeder, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und arbeitslos geworden ist. Wer in den letzten 30 Monaten mindestens 1 Jahr lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand, hat Anspruch auf ALG I. Diejenigen, die überwiegend befristet beschäftigt waren, haben nur unter besonderen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
  • In den Zeiten der Corona-Krise können auch existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII vereinfacht beantragt werden – diese Hilfeleistungen sind für Menschen geeignet, die im Arbeitsleben stehen, sowie für Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder Rente beziehen. Für die Berechnung der Leistung wird das erwartete Einkommen für die nächsten sechs Monate betrachtet. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Außerdem muss auch nicht auf Erspartes zurückgegriffen werden – nur wenn es erheblich ist (60.000 Euro bei Alleinstehenden sowie zusätzlich 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied). Weitere Informationen gibt es hier.
  • Wohnkosten werden für alle Empfänger der Corona-Hilfen vollständig übernommen, wie der Senat mitteilte. Bedarfe für Unterkunft und Heizung sollen in den Zeiten der Krise grundsätzlich anerkannt werden, da es sich voraussichtlich um eine übergangsweise Notlage handelt. Erst nach sechs Monaten werde die Angemessenheit der Wohnsituation und der Koste geprüft.

Video: Corona-Soforthilfe online beantragen

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  • Personen, die bereits Leistungen erhalten, müssen während der Corona-Krise nicht davon ausgehen, dass sie aufgefordert werden, ihre Wohnkosten zu senken. Wie der Senat mitteilte, werden Angemessenheitsprüfungen ab dem 16. März 2020 zunächst ausgesetzt und bisher anerkannte Bedarfe weiterhin als angemessen anerkannt und gedeckt.
  • Wohngeld kann als Wohnkostenzuschuss auch an Haushalte gezahlt werden, die keine Hilfeleistungen nach SGB II und SGB XII erhalten. Auch Menschen, die in Kurzarbeit beschäftigt sind, können demnach einen Anspruch auf Wohngeld haben. Eine Beantragung ist bei den Wohngeldstellen der jeweiligen Bezirksämter möglich.
  • Der Kinderzuschlag (KiZ) und der Notfall-Kinderzuschlag sollen zudem Familien mit kleinem Einkommen zusätzlich unterstützen. Diese Leistungen können online beantragt werden.

Schon jetzt habe es einen sprunghaften Anstieg von Anträgen auf Wohngeld gegeben – deshalb sei die Stadt Hamburg bereits dabei, Verwaltungsvereinfachungen umzusetzen. Eine Reduzierung von Kontrollen bei den Wohngeldanträgen auf ein Mindestmaß und eine Bewilligung des Wohngeldes als Vorschuss gehören dazu. (se)

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