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Ein Operationssaal als Symbolfoto
  • Die Operation verlief zunächst erfolgreich, doch dann wachte der Junge nicht mehr aus der Narkose auf. (Symbolfoto)
  • Foto: picture alliance / Marijan Murat/dpa

Neunjähriger stirbt nach Routine-OP: Hamburger Ärzte vor Gericht

Vor dem Landgericht müssen sich zwei Ärzte für den Tod eines kleinen Jungen verantworten. Der Neunjährige war 2007 in einer HNO-Praxis nach einer Routine-OP nicht mehr aus der Narkose erwacht. Nachdem das Verfahren in den vergangenen Jahren mehrfach eingestellt wurde, kommt es nun am Mittwoch zum Prozess.

Es war der 14. März 2007, als der kleine Faouzane in die Harburger HNO-Praxis kam. Ihm fiel das Atmen schwer, die Polypen sollten raus. Nach der OP unter Narkose brachte man ihn in den Aufwachraum. Dort kam es zu einer zunächst nicht bemerkten Nachblutung, an deren Folgen er eine Woche später verstarb.

Hamburg: Narkoseärztin zu Geldstrafe verurteilt

Zwei Jahre nach dem Vorfall stand die zuständige Anästhesistin vor Gericht. Sie belastete den operierenden HNO-Arzt. Nicht sie, sondern er sei für die Überwachung im Aufwachraum zuständig gewesen. „Für mich ist eine OP nach der Verlegung in diesen Raum beendet“, erklärte sie damals. Zwar wurde zunächst auch gegen den Arzt ermittelt, das Verfahren aber wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt. Damals sagte er aus, dass seine Helferinnen für die Überwachung da seien. Warum Faouzane nicht an das Gerät zur Pulskontrolle angeschlossen wurde, konnte er nicht sagen. Die Medizinerin wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt.

Jetzt – 15 Jahre später – muss sich auch der heute 64-Jährige zusammen mit seinem damaligen Praxismitinhaber (68) vor Gericht verantworten. Während dem Operateur Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird, geht es bei seinem Kollegen um Beihilfe durch Unterlassen.

Junge stirbt nach Routine-OP: Ärzte vor Gericht

Die Anklage wirft den Medizinern vor, die eine Woche vor der OP erfolgte Patientenaufklärung zu den Operationsrisiken bewusst unzureichend durchgeführt zu haben. Zudem sollen sie ihre Praxis „personell und apparativ unzureichend für derartige Eingriffe ausgestattet haben“. Sie sollen die „Standardwidrigkeit des so ausgestalteten ambulanten Operierens gekannt sowie gebilligt haben“, heißt es in der Anklageschrift.


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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte das Verfahren zuvor mehrfach eingestellt. Beschwerden gegen die Verfahrenseinstellung wurden durch das Hanseatische Oberlandesgericht zurückgewiesen. Doch nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde der Eltern wurden die Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft wieder aufgenommen. Im September vergangenen Jahres wurde Anklage gegen den Operateur erhoben, vier Monate später dann auch gegen seinen Praxismitinhaber.

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Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage geplant.

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