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E-Scooter
  • E-Scooter behindern oft die Gehwege. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Rolf Vennenbernd

Ärger um die rollenden Stolperfallen: Kommt jetzt die Lösung für E-Scooter?

Mittlerweile gehören sie fast schon zum Stadtbild: mitten auf dem Gehweg stehende oder umgefallene E-Scooter. Das ist nicht nur rücksichtslos und nicht schön anzusehen, sondern vor allem für sehbehinderte Menschen ein Problem. Daher testet Hamburg jetzt in zwei Bezirken fest eingerichtete Abstellflächen für E-Scooter, auch bei der Hochbahn läuft ein Pilotprojekt. Gibt es davon in Hamburg bald noch mehr?

Zwei Jahre sind seit der Zulassung der E-Scooter auf Hamburger Straßen vergangen. Seither haben sich die motorisierten Roller fest im Stadtbild verankert und man sieht die E-Scooter überall rumstehen oder im schlechtesten Fall auch liegen. Etwas mehr Ordnung wäre da wünschenswert.

Sechs feste Abstellflächen in Hamburg – in zwei Stadtteilen

In Altona gibt es deshalb schon vier feste Abstellflächen für E-Scooter. Hamburg-Mitte verfügt über deren zwei auf dem Jungfernstieg – in Höhe Große Bleichen und auf dem Neuen Wall. Laut der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden diese Flächen viel genutzt.

Klaus Wicher, Landesvorsitzender in Hamburg des Sozialverbandes Deutschland, plädiert für feste Abstellplätze für E-Scooter. Patrick Sun
Klaus Wicher
Klaus Wicher, Hamburger Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland, möchte feste Abstellplätze für E-Scooter.

Klaus Wicher, Hamburger Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland, plädiert generell gegen die Nutzung von E-Scootern. Die motorisierten Roller seien zu gefährlich und verunsicherten besonders Menschen mit Behinderung oder ältere Personen, sagt er. Um wenigstens die Sicherheit der Fußgänger und die Barrierefreiheit zu gewährleisten, wünscht sich Wicher, dass E-Scooter, ähnlich wie die Fahrräder beim StadtRAD, abschließbar werden und dass es Stationen gibt, wo man diese dann anschließen und sicher abstellen kann.

E-Scooter: Feste Parkzonen sind nicht umsetzbar

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sagt auf Nachfrage der MOPO, dass feste Parkzonen oder ein nächtliches Fahrverbot für E-Scooter in Hamburg zurzeit nicht umgesetzt werden können. Anders als in Berlin ist dies im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung nicht möglich. Dies geht auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zurück, wonach E-Scooter ähnlich wie auch Leihfahrräder zum Gemeingebrauch zählen.

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Bisher müssen sich die Bewohner:innen der Stadt mit den sechs Abstellflächen in Altona und Mitte begnügen. Noch hat kein weiterer Bezirk bezüglich der Schaffung weiterer Stellplätze angefragt, teilt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende der MOPO mit. Die vorhandenen Abstellflächen werden demnach gut angenommen. Eine Evaluierung sei jedoch noch offen.

An jeweils zwei U-Bahn-Bahnhöfen in Langenhorn und Lokstedt hat die Hochbahn in Zusammenarbeit mit dem Sharing-Anbieter Tier insgesamt 200 E-Scooter zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeuge stehen auf extra angelegten Stellflächen an den U-Bahn-Haltestellen. Als Anreiz für die Nutzung bekommen Nutzer:innen fünf Freiminuten für Fahrten mit den Rollern, die innerhalb der Stellflächen stehen. Das Pilotprojekt startete im Juni und ist auf zwölf Monate angelegt.

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