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  • Zoff bei Hagenbeck: Hinter den Türen tobt ein erbitterter Streit.
  • Foto: picture alliance / Bodo Marks/dpa

Neue Runde im Hagenbeck-Zoff: Nach Hausverbot: Betriebsrat darf wieder in den Zoo

Stellingen –

Nächste Runde im Hagenbeck-Zoff: Der Betriebsrat hat in der Auseinandersetzung mit der Geschäftsführung einen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht urteilte, dass dem Betriebsratschef Thomas Günther der uneingeschränkte Zutritt zum Zoo-Gelände gewährt werden muss. Die Geschäftsführung hatte ihm ein Hausverbot erteilt. 

In der Auseinandersetzung geht es um vieles: Um eine Regelung zur Kurzarbeit im Zoo. Um zehn Kündigungen von Mitarbeitern, darunter die des Betriebsratschefs. Um Abmahnungen. Um das Recht des Betriebsrats, sich einen Anwalt zu nehmen. Und auch um das Hausverbot, das Geschäftsführer Dirk Albrecht gegen Thomas Günther verhängte.

Hagenbeck: Gericht stellt Zutrittsrecht des Betriebsrats sicher

Das ist nun vom Tisch. Laut dem Urteil des Arbeitsgerichts muss die Geschäftsführung dem Betriebsratschef, der seit Urzeiten als Tierpfleger im Zoo arbeitet, umgehend seinen Schlüssel zurückgeben. Sollte Thomas Günther am Betreten des Tierpark-Geländes gehindert werden, droht der Geschäftsführung eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro.

„Grundsätzlich hat jedes einzelne Betriebsratsmitglied einen materiellen Anspruch auf ungestörte Amtsausübung, der einen Anspruch auf Zutrittsgewährung zum Betrieb einschließt“, so die Richterin in der Urteilsbegründung, die der MOPO vorliegt. Daran ändere auch Kündigung von Thomas Günther nichts, so lange sie nicht rechtswirksam ist.

Betriebsratschef darf Besuch von seinem Anwalt bekommen

Weiterhin legte die Richterin fest, dass Thomas Günther keine Zustimmung der Geschäftsführung einholen muss, wenn er „betriebsfremde Personen auf das Betriebsgelände“ lässt, die er zur Erfüllung seines Amtes zu Rate zieht. Genau das hatte die Geschäftsführung von Günther verlangt und damit zu verhindern versucht, dass Günther Besuch von seinem Anwalt oder Gewerkschaftsvertretern bekommt.

Den Vorwand der Corona-Regeln seitens der Geschäftsführung ließ die Richterin nicht gelten. „Auch wurden die Sicherheitsvorgaben (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln etc.) eingehalten“, so die Urteilsbegründung. Die Argumentation der Geschäftsführung ist aus Sicht der Richterin „widersprüchlich“. Die „Einziehung des Schlüssels“ sei „zum reinen Selbstzweck erfolgt“. 

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Mitte Februar geht es vor dem Arbeitsgericht um die Kündigung von Thomas Günther, die mit dem Besuch der Gewerkschafter und des Anwalts auf dem Zoo-Gelände begründet worden war. Nach Einschätzung der Gewerkschaft IG Bau hat die Hagenbeck-Geschäftsführung da ganz schlechte Karten. 

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