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  • Foto: dpa

Neue Regeln in Hamburg: Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer – das müssen Sie wissen

Ab heute müssen sich Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach Hamburg zurückkehren, einem Corona-Test unterziehen, sofern sie keinen gültigen Test vorlegen können. Aber: Wo kann man sich überhaupt testen lassen? Und müssen sich Rückkehrer trotzdem in Quarantäne begeben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Zunächst gilt: „Wer von Reisen in Risikoländer zurückkehrt, muss sich verpflichtend 14 Tage in Quarantäne begeben“, wie die Sozialbehörde am Freitag noch einmal klarstellt. Ab Sonnabend müssen sich Reiserückkehrer zusätzlich einem Corona-Test unterziehen.

Corona-Testpflicht in Hamburg: Wer muss sich testen lassen?

„Alle Reisenden aus Risikogebieten müssen sich wie bisher beim Gesundheitsamt melden – wer beispielsweise per Bus, Schiff oder Flugzeug einreist, erfüllt die Meldepflicht, indem eine Aussteigekarte ausgefüllt wird, die an das Gesundheitsamt weitergegeben wird“, erläutert die Behörde in einer Mitteilung. Wichtig: „Melden muss sich auch, wer Covid-19-Symptome zeigt und in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist.“

Corona-Testpflicht in Hamburg: Wo wird getestet?

Wo der Test durchgeführt wird, können Reisende selbst entscheiden. Beispielsweise am Hamburg Airport steht ein Testzentrum zur Verfügung, allerdings nur für Reisende, die unmittelbar zuvor am Hamburg Airport gelandet sind. „Für alle anderen Personen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zwei Corona-Testzentren eingerichtet“, so die Sozialbehörde. „Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, aber ein Nachweis über die zurückliegende Reise muss vorgewiesen werden.“ Das Testergebnis muss mindestens 14 Tage lang aufbewahrt und den Behörden bei Aufforderung vorgelegt werden.

Welche Länder gelten als Corona-Risikogebiete?

Maßgebend für die Einstufung als Risikogebiet ist die beim Zeitpunkt der Einreise gültige Definition gemäß Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut (RKI). Dazu zähle derzeit trotz der zum Teil aufgehobenen Reisewarnung des Auswärtigen Amts auch die ganze Türkei, heißt es von Seiten der Behörde.

Müssen Personen mit negativem Corona-Test trotzdem in Quarantäne?

„Von der Quarantäne kann mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden“, heißt es von der Sozialbehörde. Zunächst müssen sich aber alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben. Diese Regel gilt unabhängig von einem möglicherweise bereits vorliegenden Testergebnis, so die Sozialbehörde. Dieses müsse erst durch die Behörden geprüft werden.

Allerdings wird auch bei einem negativen Corona-Test dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. (sk)

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