• Dürfen Polizisten in Hamburg in einer Notlage auf Kinder schießen? Das Gesetz hat eine klare Antwort.
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Neue Reform im Norden: Dürfen jetzt auch Hamburgs Polizisten auf Kinder schießen?

Der Nachbar im Norden, Schleswig-Holstein, hat eine Reform des Polizeirechts verabschiedet, die bereits Mitte März in Kraft treten soll: Künftig dürfen Beamte dort Bodycams tragen, Taser benutzen und den sogenannten „finalen Rettungsschuss“ auch gegen Jugendliche und sogar Kinder einsetzen. Wie ist das Polizeirecht aber in Hamburg geregelt? Und: Wird es auch hier seitens des Senats bald angepasst?

Die Reform in Schleswig-Holstein soll der Polizei vor allem mehr Möglichkeiten und Rechtssicherheit verschaffen – und „passende Instrumente für den Kampf gegen Terrorismus sowie grenzüberschreitende Kriminalität“ an die Hand geben, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Das sorge für mehr Eigenschutz und dabei werde gleichzeitig die Balance zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit gewahrt.

Hamburg: Dürfen Polizisten in einer Notlage auf Kinder schießen?

Kritik gab’s aber auch, und das von der oppositionellen SPD: Gerade der nun auch gegen Kinder „als letztes Mittel der Gefahrenabwehr“ verabschiedete finale Rettungsschuss – gedacht beispielsweise bei Amokläufen – sei ein „absolutes No-Go“, findet SPD-Abgeordneter Stefan Weber. FDP-Justizpolitiker Jan-Marcus Rossa konterte: „Die Gefahr endet nicht am Lebensalter. Es gibt genügend denkbare Fallkonstruktionen, auf die ein Gesetz vorbereitet sein muss.“

In Schleswig-Holstein werden Taser bald flächendeckend eingesetzt – in Hamburg auch?

In Schleswig-Holstein werden Taser bald flächendeckend eingesetzt – in Hamburg auch?

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In Hamburg ist der finale Rettungsschuss klar gesetzlich definiert: Er ist nur zulässig, „wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist“. Und: Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, „dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden“ – dabei will Hamburg auch bleiben.

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Nach einer umfangreichen Testphase, und hier ähneln sich die Maßnahmen der Länderpolizeien, werden nun auch in der Hansestadt Bodycams von Beamten im Alltag getragen: Insgesamt befinden sich 16 Kameras im Gebrauch der Polizei, darunter an der Davidwache (PK 15), bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), bei der Informationstechnik und an der Polizei-Akademie für Übungszwecke.

Die Innenbehörde bestätigte gegenüber der MOPO, dass für 2021 rund 60 weitere Bodycams angeschafft werden. „Das genaue Konzept wird derzeit erarbeitet“, so ein Sprecher.

Hamburg: Hier werden Taser von der Polizei schon verwendet

Und wie sieht es mit Tasern aus? Ihr Einsatz ist umstritten. Senat und Polizei halten sich bei der Entscheidung für einen flächendeckenden Gebrauch noch zurück. Der Sprecher: „Eine Ausrüstung weiterer Bereiche der Polizei wird unter Beachtung der Erfahrungen in anderen Bundesländern derzeit geprüft.“ Derzeit werden die sogenannten Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) nur beim SEK (LKA 24) verwendet.

Bisher darf nur das SEK in Hamburg Taser verwenden.

Bisher darf nur das SEK in Hamburg Taser verwenden.

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Die Frage bleibt, ob Taser das kleinere Übel im Vergleich zur Schusswaffe sein können. Ihnen werden aber auch tödliche Wirkungen zugeschrieben. 1967 Polizisten wurden 2020 im Dienst angegriffen, mehrere Hundert verletzt – hätten Taser das verhindern können?

Möglich. Fest steht aber: Laut des Sprechers der Innenbehörde stellt sich die Frage nach einer ähnlichen Reform wie in Schleswig-Holstein nicht, die Regeln hier seien klar definiert. „Weitere dahingehende gesetzliche Anpassungen für Hamburg sind derzeit nicht geplant.“

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